VDIV aktualisiert Vertragsmuster für Miet- und Sondereigentumsverwaltung
21. Aug. 2026 – Nach dem BGH-Urteil zum Provisionsverbot für Miet- und Sondereigentumsverwalter hat der VDIV Deutschland seine Musterverträge angepasst. Die neuen Unterlagen berücksichtigen die rechtlichen Vorgaben bei der Vergütung und sollen Verwaltungen dabei unterstützen, ihre Vertragsgestaltung rechtssicher aufzustellen.
Anlass für die Überarbeitung ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. Mai 2026, Az. I ZR 224/25. Der VDIV Deutschland hatte dazu bereits eine Handlungsempfehlung veröffentlicht. Nun stehen ergänzend vollständig überarbeitete Vertragsunterlagen für die Sondereigentumsverwaltung und die Mietverwaltung zur Verfügung.
Für beide Verwaltungsbereiche gibt es jeweils eigene Vertragsfassungen für Verbraucher und Unternehmer. Hinzu kommen Verwaltervollmachten sowie ausführliche und kompakte Leistungsverzeichnisse. Bei Verträgen mit Verbrauchern sind zudem eine Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular enthalten. Separate Ausfüllhinweise erläutern, welche Vertrags- und Leistungsverzeichnisvariante im jeweiligen Fall geeignet ist und wie die vorgesehenen Felder auszufüllen sind.
Besonderes Augenmerk liegt auf den Vergütungsregelungen, die an die Vorgaben der BGH-Entscheidung angepasst wurden. Immobilienverwaltungen sollten daher auch bestehende Verträge daraufhin prüfen, ob Änderungsbedarf besteht.
Die Handlungsempfehlung und die neuen Vertragsmuster stehen Mitgliedern des VDIV Baden-Württemberg kostenfrei zur Verfügung. Gleichzeitig wird der Verband das Thema auch auf politischer Ebene weiterverfolgen und auf eine gesetzliche Änderung hinwirken.