TKG-Novelle im Bundestag: Kommt das Recht auf Glasfaser?
15. Okt. 2026 – Der Bundestag hat am 9.10.2026 den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Verbesserung der telekommunikationsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen" debattiert. Der wurde nun zur weiteren Beratung an die Ausschüsse verwiesen. Der Bundesrat hatte am 25.9.2026 ausführlich Stellung genommen.
Verbände der Immobilienbranche und Wohnungsunternehmen begrüßen Erleichterungen beim Bereitstellungsentgelt, klarere Zugangsregeln für Anbieter und den Bürokratieabbau bei der gebäudeinternen Glasfaserinfrastruktur. Aber es gibt auch Kritik.
Glasfaser: Regierung schärft Recht auf Vollausbau in Gebäuden
Das Kabinett hatte den Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) noch nachgebessert und die TKG-Novelle am 10.6.2026 beschlossen. Die geplanten Regelungen im Einzelnen:
Recht auf Vollausbau
Um den Ausbau von Glasfasernetzen im Gebäude zu vereinfachen und zu beschleunigen, werden die Regelungen zum Ausbau der gebäudeinternen Netze angepasst. Telekommunikationsunternehmen dürfen unter bestimmten Bedingungen im gesamten Gebäude Glasfaser verlegen. Durch den effizienteren Vollausbau eines Gebäudes statt dem Verlegen von Einzelanschlüssen für Wohnungen wird die Wirtschaft um rund 4,8 Millionen Euro jährlich entlastet. Beim Vollausbau müssen bestimmte technische Mindestvorgaben eingehalten werden.
In § 144 TKG-Änderungsgesetz 2026 heißt es konkret: "Bei Fehlen verfügbarer gebäudeinterner Glasfaserverkabelungen haben Betreiber gegenüber dem Gebäudeeigentümer das Recht, im gesamten Gebäude eine glasfaserfähige gebäudeinterne physische Infrastruktur und Glasfaserverkabelung, einschließlich Verbindungen bis zu dem physischen Punkt, an dem der Endnutzer eine Anbindung an das öffentliche Telekommunikationsnetz hat, zu errichten."
Zugang zu Inhouse-Netzen
Der Zugang von Telekommunikationsunternehmen zu gebäudeinternen Netzinfrastrukturen wird neu geregelt. Telekommunikationsunternehmen erhalten hingegen diskriminierungsfreien Zugang zu den gebäudeinternen Netzen. Somit können Verbraucherinnen und Verbraucher aus einer größeren Anzahl an Anbietern auswählen.
Vereinfachung Genehmigungsverfahren
Der Ausbau in der Fläche wird durch Anpassungen am wegerechtlichen Genehmigungsverfahren beschleunigt, so wird etwa die Genehmigungsfrist von drei auf zwei Monate verkürzt. Alternativ zum wegerechtlichen Genehmigungsverfahren ist ein Anzeigeverfahren bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen vorgesehen. In diesem Fall kann das Bauunternehmen bereits einen Monat nach Bauanzeige mit den Arbeiten beginnen und muss nicht mindestens doppelt so lang auf eine Genehmigung warten. Damit sollen Unternehmen und Verwaltung gleichermaßen entlastet werden.
Marktregulierung
Im Bereich der Marktregulierung enthält der Gesetzentwurf Anpassungen, die Diskriminierungsfreiheit sicherstellen und mehr Transparenz über die Rahmenbedingungen, die Voraussetzungen und den Pfad der Migration hin zu einem reinen Glasfasernetz schaffen. Dies fördert den Übergang von Kupfer- zu Glasfasernetzen.
Bürokratieabbau und effizientere Verfahren
Weitere Änderungen dienen dem Bürokratieabbau, wie etwa die Streichung von Berichts- oder Informationspflichten. Hierdurch ist eine Entlastung der Wirtschaft im Umfang von rund 15 Millionen Euro pro Jahr zu erwarten. Daneben werden Verfahren bei der Bundesnetzagentur effizienter gestaltet und Anpassungen mit Blick auf eine effizientere Datennutzung vorgenommen.