Einbaupflicht für fernauslesbare Verbrauchszähler (EED-Richtlinie)

19. Jan. 2021 – Werden in diesem Jahr neue Verbrauchszähler installiert, müssen diese fernauslesbar sein, sofern dies technisch machbar, kosteneffizient und im Hinblick auf Energieeinsparungen verhältnismäßig ist – so sieht es die Energieeffizienzrichtlinie (EED) vor. Sind entsprechende Messgeräte installiert, haben die Bewohner seit dem 25.10.2020 Anspruch auf eine halbjährliche Aufstellung ihrer Verbrauchsdaten. Ab 1.1.2022 müssen die Verbrauchsinformationen dann sogar monatlich bereitgestellt werden. Bereits installierte nicht fernablesbare Geräte haben Bestandsschutz, müssen aber bis zum 1.1.2027 nachgerüstet werden.

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