Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) steht noch aus

18. Jan. 2021 – Ziel des Gesetzes ist, die Möglichkeiten für das Laden von Elektrofahrzeugen zu Hause, am Arbeitsplatz und bei der Erledigung alltäglicher Besorgungen zu verbessern. Daher sieht es vor, dass bei Neubau oder größerer Renovierung eines Wohngebäudes mit mehr als zehn Stellplätzen innerhalb des Gebäudes oder auf einer angrenzenden Fläche künftig jeder Stellplatz mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden muss. Bei Nichtwohngebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen muss jeder fünfte Stellplatz entsprechend ausgerüstet und zudem mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Ein Entwurf des Gesetzes wurde zwar bereits im Mai 2020 vom Kabinett beschlossen und in den Bundestag eingebracht, bislang wurde das GEIG aber noch nicht verabschiedet.

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