Anhebung des Mindestlohns

09. Feb. 2021 – In den Jahren 2021 und 2022 steigt der Mindestlohn insgesamt viermal:

  • zum 01.01.2021 auf 9,50 Euro
  • zum 01.07.2021 auf 9,60 Euro
  • zum 01.01.2022 auf 9,82 Euro
  • zum 01.07.2022 auf 10,45 Euro

Zur Vermeidung der Zahlung des sogenannten „Phantomlohns“ sind auch für Minijobs schriftliche Arbeitsverträge abzuschließen; bestehende Verträge sind bei Anhebung des Stundenlohns zu aktualisieren, z. B. durch einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag.

Ist eine Festvergütung von z.B. 450 Euro monatlich vereinbart, so ergibt sich

  • bei einem Mindeststundenlohn von 9,50 Euro eine maximal mögliche monatliche Stundenzahl von 47,37 h
  • bei einem Mindeststundenlohn von 9,60 Euro eine maximal mögliche monatliche Stundenzahl von 46,87 h
  • bei einem Mindeststundenlohn von 9,82 Euro eine maximal mögliche monatliche Stundenzahl von 45,82 h
  • und bei einem Mindeststundenlohn von 10,45 Euro eine maximal mögliche monatliche Stundenzahl von 43,06 h

Bitte prüfen Sie bei Ihren vertraglichen Vereinbarungen mit geringfügig Beschäftigten, ob der im Lohnzahlungszeitraum zu bezahlende Mindestlohn auch tatsächlich bezahlt wird.

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