Ende der Übergangsfrist für neue Energieausweise am 01.05.2021

15. Feb. 2021 – Ab dem 01.05.2021 gelten neue Regeln für Energieausweise von bestehenden Wohngebäuden. Grundlage ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Künftig sind in den Energieausweisen zusätzlich zum Primärenergiebedarf die CO2-Emissionen anzugeben. Dabei ist zu beachten, dass die Emissionsfaktoren des GEG alle Treibhausgase abbilden (CO2-Äquivalente) und die Vorketten berücksichtigen. Berechnungsregeln und Emissionsfaktoren sind in Anlage 9 des GEG enthalten.

Um die Qualität der Energieausweise zu verbessern, soll der Aussteller das bestehende Gebäude, für das ein Energieausweis erstellt wird, außerdem vor Ort begehen. Ebenfalls möglich ist aber die Sichtung geeigneter Bildaufnahmen. Die neuen Regeln sind ab 01.05.2021 anzuwenden. Bestehende Energieausweise gelten entsprechend ihrer Gültigkeit von zehn Jahren weiter.

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