Telekommunikationsmodernisierungsgesetz tritt voraussichtlich am 01.12.2021 in Kraft

22. Jun. 2021 – Das vom Bundestag am 22.04.2021 beschlossene Telekommunikationsmodernisierungsgesetz hat die Hürde Bundesrat trotz erheblicher Bedenken am 07.05.2021 genommen.

Als Erfolg ist zu werten, dass im Endspurt des Gesetzesverfahrens insbesondere eine Klarstellung bei der Modernisierungsumlage, eine Sonderkündigungsregelung für alle Bezugsverträge von Wohnungsunternehmen und mit ihm verbundene Unternehmen sowie im Rahmen einer Entschließung des Bundesrats eine Option auf einen nichtdiskriminierenden Entgeltmaßstab bei der Mitnutzung von Gebäudeinfrastrukturen für wohnungsverbundene Netzbetreiber erreicht wurde.

Bei den Themen Bestandsschutz und künftige Umlagefähigkeit bleibt das Ergebnis hinter den Erwartungen zurück. So läuft die derzeitige Umlagefähigkeit bei bestehenden Anlagen zum 30.06.2024 aus. Für Neuanlagen, die nach dem 01.12.2021 in Betrieb gehen, gibt es nur noch eine auf reine Glasfaservernetzungen begrenzte Umlageoption.

In der Folge haben die Änderungen hohe strategische Auswirkungen, da vielfach bisherige Gestaltungen von Vereinbarungen von Wohnungsunternehmen und Netzbetreibern unattraktiv oder unmöglich geworden sind. Zudem sind zahlreiche Rechts- und Vertragsfolgen unklar.

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