Koalition legt Gesetz zur Änderung des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg vor

27. Jul. 2021 – Die Regierungsfraktionen GRÜNE und CDU haben sich am 13.07.2021 auf eine erste überarbeitete Fassung des Klimaschutzgesetzes im Land geeinigt. Der Gesetzentwurf, mit dem sich der Landtag in einer ersten Lesung am 22.07.2021 befasste, ist eine Weiterentwicklung des bestehenden Gesetzes und soll die Treibhausgas-Emissionen im Land weiter senken. Weiterhin soll der Ausbau der erneuerbaren Energien forciert werden.

Die zentralen Neuerungen sind:

  • Bis 2040 soll Baden-Württemberg netto-treibhausgasneutral sein (bisher 90 Prozent bis 2050). Zwischenschritt bis 2030: mindestens 65 Prozent Treibhausgas-Abnahme im Vergleich zu 1990 (bisher 42 Prozent)
  • Photovoltaik-Pflicht für neue Wohngebäude (bisher nur Nicht-Wohngebäude) ab 01.05.2022
    • sowie PV-Plicht bei grundlegenden Dachsanierungen (neu)
    • sowie PV-Pflicht für Parkplätze ab einer Größe von 35 Stellplätzen (bisher 75 Stellplätze).
  • Kommunale Wärmeplanung mit dem Ziel einer klimaneutralen kommunalen Wärmeversorgung bis 2040 (bisher 2050).
  • Bis 2030 soll die Landesverwaltung netto-treibhausgasneutral organisiert sein (bisher minus 80 Prozent Treibhausgase bis 2040)
  • Zwei-Prozent-Flächenziel im Land für Windkraftanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen
  • Einsetzung eines Klimasachverständigenrates mit renommierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern

Die Drucksache zum Gesetzesentwurf finden Sie hier.

« Zurück | Nachrichten »