Neue Corona-Verordnung für Baden-Württemberg ab 16.9.2021

15. Sep. 2021 – Die baden-württembergische Landesregierung hat eine neue Corona-Verordnung erlassen, die am Donnerstag, 16. 09.2021 in Kraft treten wird. Sie sieht weitere Einschränkungen für Ungeimpfte vor.

Mit einem dreistufigen System will Baden-Württemberg eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindern, wie die Landesregierung am 15.09.2021 mitteilte. In der Grundstufe gilt wie bisher die 3G-Regel. Wenn 250 Intensivbetten an zwei Werktagen in Folge mit Covid-19-Patienten belegt sind, tritt eine Warnstufe in Kraft. Ungeimpfte können öffentliche Veranstaltungen, Museen, Theater oder Restaurants dann nur noch mit negativem PCR-Test besuchen.

Bei der Belegung von mehr als 390 Intensivbetten mit Corona-Patienten gilt die 2G-Regel. Wer nicht geimpft oder genesen ist, hat keinen Zutritt mehr zu Gaststätten, Kultur-und Sportveranstaltungen oder Freizeiteinrichtungen. Im Einzelhandel müssen Ungeimpfte einen negativen Schnelltest vorlegen. Ausnahmen gelten für Supermärkte, Tankstellen sowie Busse und Bahnen. Ausgenommen von der PCR-Testpflicht und der 2G-Regel sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

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