Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung ist am 03.11.2021 in Kraft getreten

02. Dez. 2021 – Am 02.11.2021 wurde die Dritte Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie ist damit am 03.11.2021 in Kraft getreten.

Inhaltlich gilt Folgendes neu: Die Eichfristen für Warmwasser- und Wärmezähler wurden von fünf auf sechs Jahre verlängert, um dadurch die Wirtschaft und die Verbraucher zu entlasten. Damit werden die Austauschtermine für Wärme-, Warm- und Kaltwasserzähler vereinheitlicht.  

Den neuen Verordnungstext finden Sie hier.

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