Handlungsempfehlung Heizkostenverordnung

15. Dez. 2021 – Aufgrund der am 1.12.2021 in Kraft getretenen Novelle der Heizkostenverordnung hat der VDIV Deutschland kurzfristig eine entsprechende Handlungsempfehlung erarbeitet.

Diese gibt einen Überblick über die neuen Pflichten für Eigentümer und Verwalter. Insbesondere hinsichtlich der bereits ab Januar geltenden Verpflichtung, Nutzer, die in einer mit funkauslesbaren Geräten ausgestatteten Wohnung leben, monatlich über ihren individuellen Verbrauch von Heizung und Warmwasser (UVI) zu informieren (zuzustellen erstmals im Februar 2022), werden Hinweise zur Beachtung gegeben.

Darüber hinaus wurden mögliche Fragestellungen zur Vergütung, Haftungsrisiken und zur Datenverarbeitung formuliert und beantwortet.

Mitglieder des VDIV Baden-Württemberg erhalten die Handlungsempfehlung kostenfrei zugesandt. Zudem ist diese im internen Bereich auf der Homepage abrufbar.

« Zurück | Nachrichten »