Zertifizierter Verwalter – Verordnung tritt in Kraft

16. Dez. 2021 – Auf einen zertifizierten Verwalter haben Wohnungseigentümer ab Dezember 2022 einen Anspruch. Eine Rechtsverordnung, die die Zertifizierung regelt, tritt nun in Kraft.

Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt, die für die Tätigkeit als Verwalter notwendig sind. So steht es im neuen § 26a Abs. 1 WEG.

Näheres zu der Prüfung zum zertifizierten Verwalter und deren Inhalten sowie Ausnahmen werden in einer Rechtsverordnung geregelt. Die Verordnung wurde am 16.12.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt einen Tag später in Kraft.

Ausführliche Informationen hierzu entnehmen Sie der Verbandsnachricht V023/21, welche die Verbandsmitglieder des VDIV Baden-Württemberg automatisch erhalten.

Die prüfungsrelevanten Themen werden in unseren Vorbereitungskursen zur Verwalterzertifizierung aufgegriffen. Zu den Kursen können Sie sich über die Homepage www.vdiv-bw.de/veranstaltungen unter dem jeweiligen Termin im Januar/Februar 2022 und Oktober/November 2022 anmelden.

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