Vermieter müssen sich an CO2-Kosten beteiligen

04. Apr. 2022 – Zusätzlich zu den gestiegenen Energiepreisen müssen Mieter bei den Heizkosten auch für eine Klimaabgabe aufkommen. Das wird sich nun ändern. Die Ampel-Ministerien einigen sich darauf, dass die Vermieter einen Teil der CO2-Kosten übernehmen müssen - allerdings erst ab 2023.

Die zuständigen Bundesministerien haben sich auf eine Teilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern geeinigt. Dies sei am Wochenende zwischen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesjustizminister Marco Buschmann vereinbart worden, teilte das Wirtschaftsministerium mit. Es sei "eine faire Teilung" der Kohlendioxid-Kosten zwischen Vermietern und Mietern erzielt worden. Die Regelung solle im Januar 2023 in Kraft treten.

Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis für die Emissionen von Kohlendioxid erhoben. Aktuell können Vermieter die Zusatzkosten für den CO2-Preis gänzlich an ihre Mieter weitergeben. Damit konnte der CO2-Preis bislang laut Wirtschaftsministerium nicht die gewünschte klimapolitische Lenkungswirkung entfalten.

Stufenmodell für Wohngebäude

Dem will die Bundesregierung mit der neuen Aufteilung nach einem Stufenmodell für Wohngebäude nun abhelfen. Demnach werden anhand der spezifischen CO2-Emissionen des vermieteten Gebäudes die produzierten CO2-Kosten künftig anteilig entsprechend der Verantwortungsbereiche zwischen Mietern und Vermietern umgelegt.

Je schlechter die Energiebilanz des jeweiligen Gebäudes, desto höher ist der zu tragende Kostenanteil für die Vermieter. Mit dem Stufenmodell wird die prozentuale Kostenbeteiligung der Vermieter und Mieter an den jährlichen CO2-Ausstoß des vermieteten Gebäudes pro Quadratmeter geknüpft. Bei Gewerberäumen greift die 50-zu-50-Aufteilung, die bereits im Koalitionsvertrag als Möglichkeit festgelegt wurde. Die Mietparteien können, sofern sie handelseinig werden, einen Ausgleich zum Beispiel über die Mietkosten vereinbaren.

Das Stufenmodell soll perspektivisch auch auf Nichtwohngebäude angewendet werden. Justizminister Marco Buschmann betonte: "Für Nichtwohngebäude setzen wir sehr stark auf die Vertragsfreiheit." Die dort getroffene Lösung diene in erster Linie der Vermeidung von Bürokratie.

Zusätzlich zu den gestiegenen Energiepreisen müssen Mieter bei den Heizkosten auch für eine Klimaabgabe aufkommen. Das wird sich nun ändern. Die Ampel-Ministerien einigen sich darauf, dass die Vermieter einen Teil der CO2-Kosten übernehmen müssen - allerdings erst ab 2023.

Die zuständigen Bundesministerien haben sich auf eine Teilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern geeinigt. Dies sei am Wochenende zwischen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesjustizminister Marco Buschmann vereinbart worden, teilte das Wirtschaftsministerium mit. Es sei "eine faire Teilung" der Kohlendioxid-Kosten zwischen Vermietern und Mietern erzielt worden. Die Regelung solle im Januar 2023 in Kraft treten.

Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis für die Emissionen von Kohlendioxid erhoben. Aktuell können Vermieter die Zusatzkosten für den CO2-Preis gänzlich an ihre Mieter weitergeben. Damit konnte der CO2-Preis bislang laut Wirtschaftsministerium nicht die gewünschte klimapolitische Lenkungswirkung entfalten.

Stufenmodell für Wohngebäude

Dem will die Bundesregierung mit der neuen Aufteilung nach einem Stufenmodell für Wohngebäude nun abhelfen. Demnach werden anhand der spezifischen CO2-Emissionen des vermieteten Gebäudes die produzierten CO2-Kosten künftig anteilig entsprechend der Verantwortungsbereiche zwischen Mietern und Vermietern umgelegt.

Je schlechter die Energiebilanz des jeweiligen Gebäudes, desto höher ist der zu tragende Kostenanteil für die Vermieter. Mit dem Stufenmodell wird die prozentuale Kostenbeteiligung der Vermieter und Mieter an den jährlichen CO2-Ausstoß des vermieteten Gebäudes pro Quadratmeter geknüpft. Bei Gewerberäumen greift die 50-zu-50-Aufteilung, die bereits im Koalitionsvertrag als Möglichkeit festgelegt wurde. Die Mietparteien können, sofern sie handelseinig werden, einen Ausgleich zum Beispiel über die Mietkosten vereinbaren.

Das Stufenmodell soll perspektivisch auch auf Nichtwohngebäude angewendet werden. Justizminister Marco Buschmann betonte: "Für Nichtwohngebäude setzen wir sehr stark auf die Vertragsfreiheit." Die dort getroffene Lösung diene in erster Linie der Vermeidung von Bürokratie.

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