CO2-Aufteilung wird konkreter: Ab 2023 zahlen Vermieter mit

24. Mai. 2022Die Bundesregierung will Vermieter ab 2023 abhängig von der Energiebilanz des Gebäudes an den Heizkosten beteiligen. Die Pläne werden konkreter: Ein entsprechender Gesetzentwurf soll voraussichtlich im Mai vom Kabinett verabschiedet werden. Streit um die neue CO2-Aufteilung ist wohl "eingepreist".

Die Ampel-Koalition will Vermieter ab dem 1.1.2023 am CO2-Preis auf fossile Brennstoffe wie Öl und Gas und damit an den Mehrkosten beim Heizen beteiligen. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), Bauministerin Klara Geywitz (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) haben sich deshalb Anfang April auf ein Stufenmodell geeinigt: Wie viel ein Vermieter zahlen muss, soll künftig davon abhängen, wie energieeffizient das Wohnhaus ist. Nun werden die Pläne des Trios konkreter: Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde den anderen Bundesministerien zur Prüfung weitergeleitet.

Der Entwurf, der verschiedenen Medien vorliegt, soll wohl schon kommende Woche vom Kabinett gebilligt werden, den finalen Beschluss fasst der Bundestag – Streit ist von der Regierung scheinbar eingepreist.  Das "Handelsblatt" zitiert aus dem Papier: "Es ist nicht auszuschließen, dass es im Mietverhältnis anfänglich Unsicherheiten in der Anwendung der neuen Rechtslage gibt." Dies könne in vereinzelten Fällen zu vermehrtem Beratungsbedarf bis hin zu einer gerichtlichen Klärung und geringfügigen Mehrbelastung der Gerichte führen.

Stufenmodell: Auf Vermieter kommt mehr Aufwand zu

Den CO2-Preis auf die Heizkosten zahlen Mieter nach aktueller Rechtslage allein. Ein von der SPD in der alten Bundesregierung angestrebter "50:50-Kompromiss" war im Juni 2021 gescheitert.

Das geplante Stufenmodell basiert auf den CO2-Emissionen des vermieteten Gebäudes. Bei Wohnungen mit einer sehr schlechten Energiebilanz – mit einem jährlichen Ausstoß von mehr als 52 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter – sollen die Vermieter 90 Prozent und die Mieter zehn Prozent der CO2-Kosten tragen. Geplant sind zehn Stufen, in denen der Anteil der Vermieter immer weiter abnimmt – bis hin zu sehr effizienten Gebäuden mit dem Energiestandard EH55, bei dem ein Gebäude nur 55 Prozent der Energie verbraucht, die ein Standardhaus benötigt: Hier sollen die Mieter die Zusatzkosten weiterhin allein stemmen. Der Standard EH55 wurde in den vergangenen Jahren gefördert. Zum 1.2.2022 wurde die EH55-Neubauförderung eingestellt.

In welche Stufe eine Mietwohnung fällt, hängt auch mit der Heizkostenabrechnung zusammen. Auf Vermieter könnte hier weiterer Aufwand zukommen, da sie Angaben etwa zur Energiebilanz und zum CO2-Ausstoß machen müssen. Perspektivisch wollen die Koalitionäre prüfen lassen, ob das Modell auf Daten in den Energieausweisen umgestellt werden kann. Energieversorger sollen die Daten zum CO2-Ausstoß künftig erheben und ausweisen müssen.

Ausnahmen: Von Bürogebäude bis Milieuschutzgebiet

Bei Nichtwohngebäuden – etwa Geschäften und Büros – soll die "50-50-Regelung" gelten. Es sei denn, Mieter und Vermieter vereinbaren es vertraglich anders. Man setze hier stark auf die Vertragsfreiheit, sagte Justizminister Buschmann. "Die Gewerbemietparteien werden im Zusammenspiel mit Verhandlungen über gegebenenfalls erforderliche Mietanpassungen daher die für sie richtigen Lösungen finden." Auf Dauer soll aber auch hier ein Stufenmodell kommen.

Außerdem soll gelten: Wenn staatliche Vorgaben die Möglichkeiten energetischer Sanierungen für Eigentümer erheblich einschränken, dann müssen sie sich weniger stark oder sogar gar nicht am CO2-Preis beteiligen. Dabei kann es um Denkmalschutzvorgaben gehen, die einer Dämmung der Wände entgegenstehen können. Oder auch die Lage in so genannten Milieuschutzgebieten, wo es striktere Vorgaben für Veränderungen am Erscheinungsbild gibt. In manchen Gebieten haben Hauseigentümer bei der Energieversorgung nicht die Wahl und müssen eine Versorgung über örtliche Fernwärmenetze akzeptieren – auch das soll den Vermieteranteil mindern.

Die Regelung soll Anreize zum Energiesparen schaffen; das setzt voraus, dass Vermieter auch etwas ändern könnten. Mietervertreter befürchten, dass so die CO2-Kosten doch am Mieter hängen bleiben werden, wenn auch die Kosten einer möglichen Sanierung, mit der Vermieter ihren Anteil senken könnten, am Ende weitergegeben werden.

Der ewige Streit um die Kostenverteilung beim CO2-Preis

Am 31.5.2021 hatten sich die Staatssekretäre aller Ministerien der alten Bundesregierung – auch die Ressorts "Bau" von Horst Seehofer (CSU) und "Wirtschaft" von Peter Altmaier (CDU) – nach wochenlangem Hin und Her zunächst darauf verständigt, dass Mieter und Vermieter die Mehrkosten für den CO2-Preis auf Heizöl und Gas ab dem 1.1.2022 befristet bis Ende 2024 künftig hälftig tragen sollen. Das sollte auch für Gewerbemieten gelten. Die Entscheidung gegen den "50:50-Kompromiss"-Vorschlag der SPD scheiterte am 21.6.2021.

Die Union argumentierte, Vermieter hätten keinen Einfluss auf das Heizverhalten von Mietern und sollten folglich gar nicht an CO2-Preis-Kosten beteiligt werden. Die hälftige Teilung der CO2-Preis-Kosten stieß auch im Bundesrat auf Skepsis. Der zuständige Wohnungsbau-Ausschuss der Länderkammer forderte am 18.5.2021, "dass die Auswirkungen auf die Anreizwirkung für Investitionen kritisch geprüft werden".

Der CO2-Preis – Teil des Klimaschutzprogramms

Der Handel mit den CO2-Verschmutzungsrechten (Emissionshandel) startete am 1.1.2021 mit einem fixen CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne und soll wirken wie eine Steuer. Bis 2025 werden die Zertifikate schrittweise mit einem auf 55 Euro ansteigenden Festpreis ausgegeben. Ab 2026 wird der Zertifikate-Preis durch Versteigerungen ermittelt – wobei ein Preiskorridor von 55 Euro bis 65 Euro pro Tonne CO2 vorgegeben ist. EU-weit gibt es schon einen Emissionshandel.

Damit das System national umgesetzt werden konnte, musste das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geändert werden – dem hatten Bundestag und Bundesrat im Oktober 2020 zugestimmt. Neben dem CO2-Preis greift das verschärfte Bundes-Klimaschutzgesetz, das Treibhausgas-Budgets vorschreibt.

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