Bitte um Unterstützung – Kurzumfrage Verwalterzertifizierung

31. Mai. 2022Wir benötigen Ihre Unterstützung und Rückmeldung.

Wie Sie wissen, haben Wohnungseigentümer ab Dezember 2022 einen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter. Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt, die für die Tätigkeit als Verwalter notwendig sind. So steht es im neuen § 26a Abs. 1 WEG.Wer ist zertifizierter Verwalter?

Laut Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter ist einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt, wer

· die Befähigung zum Richteramt,

· eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Immobilienkauffrau oder  zum Immobilienkaufmann, zur Kauffrau oder zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft,

· einen anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin oder · einen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt besitzt.

Diese Personen dürfen sich als zertifizierte Verwalter bezeichnen

Sollten Sie oder Ihre Mitarbeiter/innen keinen der genannten Voraussetzungen erfüllen und unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut sein (i.S.d.§ 8 ZertVerwV), muss eine Prüfung vor der IHK absolviert werden.

Die Prüfungen bei der IHK können aller Voraussicht nach ab Mitte September 2022 beginnen.

Um den Prüfungsbedarf zu ermitteln, bitten wir um Ihre Unterstützung und Rückmeldung mittels nachfolgenden Link

https://survey.lamapoll.de/PruefungzertifizierterVerwalter/

 

Die Umfrage dauert 1-2 Minuten

 

Bitte senden Sie uns die Umfrage zeitnah zurück.

Vielen Dank

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