Sind Online-Eigentümerversammlungen bald zulässig?

12. Jul. 2022Eigentümerversammlungen vollständig online durchführen zu dürfen ist seit geraumer Zeit eine zentrale Forderung des VDIV an die Politik. Nun kommt Bewegung in das Thema.

Seit der WEG-Reform können die Wohnungseigentümer einzelnen Eigentümern per Mehrheitsbeschluss ermöglichen, online an (Präsenz-)Eigentümerversammlungen teilzunehmen. Die Möglichkeit, Eigentümerversammlungen vollständig online abzuhalten (digitale oder virtuelle Eigentümerversammlung), sieht das Gesetz bisher aber nicht vor.

Das könnte sich bald ändern. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einem Gesetzentwurf, der reine Online-Eigentümerversammlungen ermöglichen soll. Geplant ist, eine gesetzliche Beschlusskompetenz zu schaffen, durch einstimmigen Beschluss die Durchführung reiner Online-Versammlungen zu beschließen, sofern diese hinsichtlich der Teilnahme (Zwei-Wege Audio- und Videoverbindung in Echtzeit) und Rechteausübung mit Präsenzversammlungen vergleichbar sind. Dies habe das Bundesjustizministerium auf Anfrage von Dr. Jan-Marco Luczak, des baupolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mitgeteilt. Noch im Laufe des Jahres 2022 solle ein Referentenentwurf vorgelegt werden.

Im Kern begrüßt der VDIV, der sich seit geraumer Zeit für die Möglichkeit reiner Online-Eigentümerversammlungen einsetzt, die Initiative. Allerdings werden die zu hohe Hürden in der praktischen Umsetzung moniert. Sollte tatsächlich Einstimmigkeit erforderlich sein, um reine Online-Versammlungen in einer Gemeinschaft zu ermöglichen, könnten einzelne Eigentümer aus einer Gemeinschaft Online-Versammlungen mit ihrem Veto verhindern. Der VDIV plädiert daher dafür, vom Einstimmigkeitserfordernis abzusehen. Stattdessen sollten die Eigentümer mit einfacher Mehrheit über die Durchführung reiner Online-Eigentümerversammlungen entscheiden können, so wie dies seit der WEG-Reform schon für die Entscheidung über die Online-Teilnahme einzelner Eigentümer der Fall ist.

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