Versorungssicherheit: Gas-Umlage ab Oktober 2022

17. Aug. 2022 – Am 9. August 2022 ist die Verordnung über eine zeitlich befristete Gas-Umlage für sichere Wärmeversorgung im Herbst und Winter in Kraft getreten. Ab 1. Oktober 2022 kommen damit auf viele der rund 20 Millionen Haushalte mit einer Gasheizung höhere Preise zu. Die Umlage dient dazu, Importeuren, die zu hohen Preisen Ersatz für ausbleibende günstigere Lieferungen aus Russland beschaffen müssen, einen Teil ihrer Mehrkosten zu erstatten.

Die genaue Höhe der befristeten Umlage hat der marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe, ein Zusammenschluss von Netzgesellschaften, am 15. August beziffert: Sie wird 2,419 ct/kWh betragen. Ob darauf auch eine Mehrwertsteuer fällig wird, ist bislang strittig. Gasimporteure können künftig den Ausgleich beim Trading Hub Europe beantragen und 90 Prozent ihrer tatsächlichen Mehrbeschaffungskosten geltend machen. Möglich ist das nur für Bestandsverträge. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums prüft ein Wirtschaftsprüfer oder ein anderer in der Verordnung genannter Prüfer die Richtigkeit. Die Bundesnetzagentur begleitet das Verfahren. Ziel der Umlagemöglichkeit ist, Insolvenzen und Lieferausfälle bei der Gasversorgung zu verhindern und so die Versorgungssicherheit für die Bürger*innen sowie die Wirtschaft zu sichern.

Die Gas-Sicherungsumlage wird befristet vom 1. Oktober 2022 bis 1. April 2024 erhoben. Grundlage der Rechtsverordnung ist § 26 Energiesicherungsgesetz. Die Geltung der Rechtsverordnung ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Energiesicherungsgesetzes zeitlich befristet bis zum 30. September 2024.

Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Robert Habeck, betonte: „Die befristete Umlage ist eine Folge der durch Russland verursachten Krise. Sie ist kein leichter Schritt, aber sie ist nötig, um die Wärme- und Energieversorgung in den privaten Haushalten und in der Wirtschaft zu sichern. Dabei werden die Kosten möglichst solidarisch verteilt: Die betroffenen Gasimporteure tragen bis zum Oktober alle Kosten für die Ersatzbeschaffung allein. Danach werden diese gleichmäßig auf viele Schultern verteilt, wobei 10 Prozent der Kosten bei den betroffenen Gasimporteuren bleiben.“

Bereits am 23. Juni 2022 war die zweite von drei Stufen des Notfallplans Gas durch das BMWK ausgerufen worden. Anlass war, dass der russische Staatskonzern Gazprom die Lieferungen über die Ostseepipeline Nord Stream 1 Mitte Juni gedrosselt hatte – auf nur noch knapp 40 Prozent der Maximalkapazität.

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