Solarpflicht auf allen Dächern: Energieminister machen Druck

22. Sep. 2022In manchen Bundesländern greift schon eine Solarpflicht – teils auch für Wohngebäude, als Vorreiter gilt Baden-Württemberg. Eine deutschlandweite Regelung gibt es nicht, aber die Debatte läuft heiß. Die Energieminister der Länder fordern einhellig Photovoltaik auf allen neuen Dächern.

Die Energieminister der Bundesländer haben sich gemeinsam für eine Diskussion über eine Pflicht zur Installation von Photovoltaik für alle Neubauten ausgesprochen. "Wir wollen, dass es eine Solarpflicht in Deutschland gibt für alle Neubauten und bei grundlegenden Sanierungen und auch für Neubauten in Europa", sagte Baden-Württembergs zuständige Ministerin Thekla Walker (Grüne) nach einem Treffen der zuständigen Minister am 14. September in Hannover. Wenn es künftig saubere, sichere und günstige Energie geben solle, müsse der Ausbau der erneuerbaren Energien jetzt deutlich beschleunigt werden.

Wortwörtlich heißt es in einem Beschluss der Energieminister: "Eine Photovoltaik-Pflicht für alle Neubauten sollte diskutiert werden. Beim Sozialwohnungsbau und der Sanierung in diesem Bereich sollte eine komplette Belegung von Dächern mit Solarmodulen vorgesehen werden."

Baden-Württemberg: Solaranlage muss auf's Dach

Wer in Baden-Württemberg ein neues Wohnhaus bauen will, muss seit dem Jahreswechsel eine Solaranlage auf dem Dach von Nicht-Wohngebäuden installieren lassen – für Baugenehmigungen, die den Behörden ab dem 1.1.2022 vorliegen. Seit dem 1.5.2022 gilt das auch für Wohngebäude und ab Januar 2023 bei einer "grundlegenden" Dachsanierung von Bestandsgebäuden. So soll das Land bis 2040 klimaneutral werden – bisher waren 90 Prozent bis 2050 das Ziel.

Das novellierte Klimaschutzgesetz wurde im Herbst 2021 verabschiedet und um Rechtsverordnungen ergänzt, in denen die Bestimmungen konkretisiert werden. Auf eine Solarpflicht für gewerblich genutzte Gebäude hatten sich Grüne und CDU schon in der Legislaturperiode davor geeinigt. Seit Anfang 2022 müssen außerdem auf Parkplätzen ab einer Größe von 35 Stellplätzen Sonnenkollektoren aufgebaut werden – vorher galt das für Parkplätze ab 75 Stellplätzen.

Niedersachsen: Solarpflicht für Gewerbedächer

Die niedersächsische Regierung hatte sich am 8.3.2022 sich auf Eckpunkte für eine Novelle des Klimagesetzes verständigt. Das Gesetz wurde am 28.6.2022 verabschiedet – mit einer Solarpflicht ab 2023 für Gewerbedächer, im ursprünglichen Entwurf wären auch neue Wohnhäuser betroffen gewesen. Die sollen jetzt zumindest ein Tragwerk vorweisen müssen, das später mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden kann.

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) setzt sich schon länger dafür ein, dass bundesweit alle Neubauten, auch Wohngbeäude, eine Solaranlage haben sollen.

Berlin macht Solaranlagen ab 2023 zur Pflicht

Die rot-rot-grüne Berliner Landesregierung beschloss im März 2020 einen "Masterplan Solarcity". Der sieht vor, dass auf allen öffentlichen Gebäuden Photovoltaikanlagen installiert werden sollen. Mit dem "Solargesetz Berlin", dem das Abgeordnetenhaus am 17.6.2021 zustimmte, werden auch private Eigentümer in die Pflicht genommen. Die generelle Solarpflicht wird mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1.1.2023 für Neubauten und für Bestandsgebäude bei einer "grundlegenden Dachsanierung" gelten.

Ausnahmen: Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche, Härtefälle oder Häuser, deren Dach ungeeignet für eine Photovoltaikanlage ist, sollen von der Solarpflicht befreit sein. Bei den Gebäuden, die unter die Solarpflicht fallen, müssen die Anlagen zur Gewinnung von Strom oder Wärme aus Sonnenlicht aber mindestens 30 Prozent des Daches umfassen. Alternativ kann die Anlage auch an der Gebäudefassade oder eine Solarthermieanlage installiert werden.

Photovoltaik: Bayern nimmt Wohngebäude aus

Bayerns Regierung hat sich am 15.11.2021 auf ein überarbeitetes Klimaschutzgesetz geeinigt. Die von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigte Novelle des bayerischen Gesetzes, das Anfang 2021 in Kraft getreten war, hing über Monate in der Regierung fest. Söder konnte sich letztlich mit einer generellen Solardachpflicht ab 2022 nicht durchsetzen. Das Kabinett einigte sich auf einen Kompromiss: Die Solarpflicht kommt nur für Gewerbedächer – und entlang der Autobahnen. Private Wohnhäuser sind ausgenommen.

Geplant ist, mit der Novelle des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (Entwurf des "Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften" vom 15.11.2021) die Bauordnung zu ändern – inklusive Solardachpflicht für neue Gewerbe- und Industriegebäude ab dem 1.1.2023 und für sonstige Nicht-Wohngebäude ab Juli 2023 geplant. Für neue Wohngebäuden ist eine sogenannte "Soll-Bestimmung" geplant.

Schleswig-Holstein: Solar für Nicht-Wohngebäude

Jan Philipp Albrecht (Grüne), Umweltminister von Schleswig-Holstein, legte seinem Kabinett am 16.2.2021 einen Entwurf für ein neues Klimaschutzgesetz vor, das eine Solarpflicht regeln soll – zunächst nur für Nicht-Wohngebäude und Großparkplätze. Das neue Gesetz soll vor der Landtagswahl im Mai 2022 in Kraft treten.

Bei neuen Parkplätzen mit mehr als 100 Stellplätzen, Landesliegenschaften sowie dem Neubau und der Renovierung von Nicht-Wohngebäuden soll eine Überdachung mit Solaranlagen zum Standard werden. Albrecht hatte zuvor außerdem angekündigt, dass er sich auch für eine Solaranlagenpflicht auf Dächern von Wohngebäuden stark machen wolle – davon war seitdem allerdings nicht mehr die Rede.

Hamburg: Solaranlagen auf allen Gebäuden ab 2025

Die konkrete Umsetzung einer Solardachpflicht für alte und neue Gebäude und die Einbindung von erneuerbaren Energien beim Heizungstausch hat der Hamburger Senat am 22.12.2020 mit der ersten Rechtsverordnung zum Klimaschutzgesetz beschlossen. Die Regelungen sehen unter anderem eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen ab 2023 auf allen Dächern im Neubau vor. Für Bestandsgebäude, bei denen das Dach erneuert wird, greift die Pflicht ab 2025.

Auch in dieser Rechtsverordnung sind Ausnahmeregelungen vorgesehen. So hat die Umweltbehörde einen Amortisationszeitraum von 20 Jahren für die Anlagen zugrunde gelegt. Falls im Einzelfall die Amortisation länger dauern sollte, entfällt die Solarpflicht. Ebenso, wenn die Installation der Solaranlage technisch unmöglich sein sollte. Eine Mindestgröße für die Photovoltaikanlagen wird in Hamburg nicht vorgeschrieben.

Solarpflicht für Wohnhäuser: Bremen arbeitet an Details

Im Juni 2020 hatte die Bremische Bürgerschaft beschlossen, Bremen und Bremerhaven zu "Solar Cities" zu machen. Bis 2030 sollen auf allen Dächern Solaranlagen montiert sein – für Neubauten und später bei großen Dachsanierungen verpflichtend, auch im Wohnbereich. Details wolle der rot-grüne Senat noch erarbeiten, hieß es in einer Mitteilung.

Bundesweite Solarpflicht: Hintergrund

Im Juli 2021 hatte der damalige Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erstmals eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen auf öffentlichen und privaten Gebäuden in ganz Deutschland angeregt. Anschließend legte die Grünen-Fraktion im August 2021 einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus von Solaranlagen zur Stromerzeugung auf Gebäuden vor.

Ausnahmen sollen nach Vorstellung der Grünen möglich sein, wenn der Denkmalschutz oder eine Dachbegrünung nicht mit den Solar-Panels vereinbar wären oder generell eine Installation von Photovoltaikanlagen mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre. Hauseigentümer sollen außerdem von der Vorschrift befreit werden, wenn auf den angrenzenden Außenanlagen des Gebäudes bereits Solaranlagen oder Solarthermie zur Stromerzeugung eingesetzt werden.

Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung heißt es: "Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden." Steuerliche und bürokratische Hürden für den Betrieb von Photovoltaikanlagen unter anderem auf Privathäusern will die Bundesregierung abbauen. Einen entsprechenden Vorschlag von FDP-Finanzminister Christian Lindner beschloss das Kabinett am 14.9.2022.

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