Grundsteuer: Frist bis Ende Januar 2023 verlängert

13. Okt. 2022Viele Immobilieneigentümer kamen mit der Abgabefrist der Feststellungserklärung für die neue Grundsteuer nicht klar. Jetzt wird die Frist bundesweit einmalig von Ende Oktober 2022 bis Ende Januar 2023 verlängert.

Die Abgabefrist der sogenannte Feststellungserklärung für die neue Grundsteuer sollte eigentlich am 31.10.2022 enden. Laut Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatten aber bis Anfang Oktober erst ein Viertel bis ein Drittel der Immobilieneigentümer die Feststellungserklärung beim Finanzamt eingereicht.

Er suchte daher das Gespräch mit den Ländern: "Mein Angebot: Wir verlängern die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung um einen überschaubaren Zeitraum", sagte Lindner am 5. Oktober in der RTL/ntv-Sendung "Frühstart". Manche Bürger, gerade ältere Grundeigentümer, fühlten sich mit der Steuererklärung überfordert. Außerdem habe es Software-Probleme gegeben. Mitte Juli kam es bei "Elster" zu technischen Schwierigkeiten. Die Steuer-Plattform war vorübergehend nicht erreichbar. Mehrere Verbände und einige Landespolitiker forderten daraufhin eine Verlängerung der Abgabefrist.

Fristverlängerung bei Grundsteuer: Finanzminister uneins

Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) und sein Kollege Marcus Optendrenk (CDU) aus Nordrhein-Westfalen reagierten verärgert über Lindners Vorschlag zur Fristverlängerung. Sachsen erachtete eine allgemeine Verlängerung "nicht für notwendig", teilte das zustände Ministerium mit. In den allermeisten Fällen sei die viermonatige Erklärungsfrist bis Ende Oktober ausreichend. Mehr Zeit würde nur dazu führen, dass die Erklärung weiter vor sich her geschoben werde, hieß es. Auch Mecklenburg-Vorpommern und Berlin waren dieser Meinung.

Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange (SPD) wiederum zeigte sich offen für eine spätere Abgabe: "Mit einer Verlängerung der Frist um ein paar Monate könnte am Ende allen gedient sein, da fällt auch niemandem ein Zacken aus der Krone." Abwartend war Sachsen-Anhalt.

Schließlich wurde die Fristverlängerung am 13. Oktober auf einer Konferenz der Finanzminister erörtert. In Baden-Württemberg gab es de facto schon mehr Zeit für die Abgabe der neuen Grundsteuererklärung. Die Erinnerungen an säumige Eigentümer würden die Finanzämter erst im ersten Quartal des nächsten Jahres versenden, teilte das Finanzministerium am 6. Oktober mit.

« Zurück | Nachrichten »