Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 1. Januar 2023 und Info-Veranstaltungen der KfW

28. Dez. 2022 – Die Bundesregierung hat die ab 1. Januar 2023 gültigen Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. Alle drei Teilprogramme der BEG (Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen) sind von den Änderungen betroffen.

Zusammengefasst gibt es die nachfolgenden Änderungen:


• Einführung eines 15% Bonus für serielle Sanierungen.


• Der bereits im September eingeführte Bonus für die am wenigsten energieeffizienten Gebäude,
der sog. Worst Performing Buildings Bonus, wird von 5 auf 10 % erhöht und neben den EH/EG
40- und EH/EG 55-Stufen auch auf Sanierungen auf einen EH/EG 70 EE-Standard ausgeweitet.
Allerdings ist dann der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung in der EE-Klasse
verpflichtend.


• Die Neubauförderung wird als nun viertes Teilprogramm der BEG aus den bisherigen Richtlinien
ausgegliedert und ab März 2023 in einer eigenen Richtlinie unter dem Titel „Klimafreundlicher
Neubau“ unter Federführung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bau-
wesen (BMWSB) geregelt. Bis zu diesem Zeitpunkt gelten die bestehenden Regelungen unter der
BEG fort.

Detaillierte Informationen zum neuen BEG finden Sie direkt auf der Website zur BEG oder auf der Website der KfW.

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