Sanierungs-AfA für Vermieter angekündigt

22. Mär. 2023 – Mit der Umstellung auf klimafreundliche Heizungen will das Bundeswirtschaftsministerium die Sonder-AfA für energetische Sanierungen auf Vermieter und Gewerbe erweitern. Bisher profitieren von der steuerlichen Förderung nach § 35c EStG nur selbst nutzende Eigentümer.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) will ab dem 1.1.2024 jede neu eingebaute Heizung im Neubau und im Bestand mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien laufen lassen.

Die Investitionskosten für neue Heizungsanlagen – explizit Wärmepumpen – und die Pflicht zum erneuerbaren Heizen sollen mit milliardenschweren Fördermaßnahmen in der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) sozial abgefedert werden. Habeck kündigte außerdem an, dass die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungen (sogenannte Sanierungs-AfA) auf Vermieter und Gewerbe erweitert werden soll.

GEG-Novelle mit Sanierungs-AfA für Vermieter und Gewerbe

Auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) heißt es zu den geplanen Maßnahmen im Wortlaut:

Kluge und bürokratiearme Förderanreize sind dabei wichtig. Das lässt sich am besten durch eine intensivierte steuerliche Förderung für das, was nachweislich CO2 spart und das Klima schützt, erreichen. Bereits heute ist im Einkommenssteuergesetz (§35c EStG) verankert, dass energetische Sanierungsmaßnahmen, wie der Heizungstausch oder Dämmmaßnahmen für selbstnutzende Eigentümer steuerlich gefördert werden können. Dieser Ansatz ist bislang auf selbstnutzende Eigentümer begrenzt. Aus Sicht des BMWK sollte er im Rahmen der Diskussionen zur Sonder-AfA auf Vermieter und Gewerbe erweitert werden.

Dazu soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) geändert werden. Ein entsprechender Entwurf aus dem Haus von Habeck und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) liegt vor und geht im nächsten Schritt in die Ressortabstimmung.

Sanierungs-AfA gemäß § 35c EStG

§ 35c Einkommensteuergesetz (EStG) gewährt eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen – wie den Austausch von Fenstern, Türen und Heizungsanlagen oder verschiedene Dämmmaßnahmen. Dieser Ansatz ist bislang auf selbstnutzende Eigentümer begrenzt.

 

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