Krisen-Gipfel im Kanzleramt: Heizungsverbot für Öl und Gas: Habeck rudert zurück

30. Mär. 2023 – Den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen ab 2024 untersagen und ab 2045 komplett verbieten – das hätte sich Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) so gewünscht. Ampel-Partner FDP stellte sich bei den Marathon-Verhandlungen im Koalitionsausschuss aber quer. Heraus kam ein Beschluss der Ampel-Spitzen zu einem Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung.

Gebäudeenergiegesetz: Heizungstausch-Pläne der Ampel-Spitzen

Mehr als 30 Stunden haben die Spitzen der Ampel-Parteien im Kanzleramt über zahlreiche Streitfragen beraten, etwa darüber, worauf sich aktuelle und künftige Immobilieneigentümer bezüglich ihrer Heizungen einstellen müssen. Herausgekommen ist eine gegenüber den Plänen von Minister Habeck entschärfte Version, die einiges an Interpretationsspielraum lässt und im Hinblick auf den Austausch bestehender Heizungen auf Förderung anstatt auf Zwang setzt.

Unter der Überschrift "Gebäudeenergiegesetz" heißt es im Beschluss:

"Die Energiewende im Wärmebereich ist ein Schlüsselbereich für die Erreichung der klimapolitischen Ziele und für eine weitere Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen. Ein schnelles Umsteuern im Bereich der Gebäudewärme ist hierbei ein zentraler Baustein. Im Koalitionsausschuss am 24. März 2022 wurde deshalb beschlossen, gesetzlich festzuschreiben, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Der entsprechende Gesetzentwurf wird gegenwärtig im Ressortkreis überarbeitet. Er wird von der Bundesregierung im April im Kabinett auf den Weg gebracht, um das Gesetz vor der Sommerpause im Bundestag zu beschließen. Es wird darauf geachtet, dass ein technologieoffener Ansatz verfolgt wird, und dass ausreichende Übergangszeiträume zur Verfügung stehen. Das Gesetz wird dabei pragmatisch ausgestaltet, unbillige Härten auch zum sozialen Ausgleich werden vermieden und sozialen Aspekten angemessen Rechnung getragen; auch für Mieterinnen und Mieter. Damit Bürgerinnen und Bürger nicht überfordert werden, wird zielorientiert geprüft, wie der ambitioniertere Austausch von Öl- und Gasheizungen aufgrund der Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gezielt und bürokratiearm aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziell gefördert werden kann. Niemand wird im Stich gelassen."

Die Bundesregierung hatte vor knapp einem Jahr vereinbart, dass ab dem 1.1.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Im Koalitionsvertrag war das zuvor zum 1.1.2025 vorgesehen.

Für den heftig diskutierten schrittweisen Heizungstausch zu klimafreundlicheren Modellen hat Habeck ein "sozialpolitisches" Förderprogramm in Milliardenhöhe in Aussicht gestellt. Die Wärmefrage dürfe nicht zu einer sozialen Frage werden. Es werde daher auch "zahlreiche Ausnahmen, Übergangslösungen und -fristen" geben, hieß es aus dem Ministerium. Die Förderung werde sich am Einkommen orientieren.

Der Heizungsaustausch wird bereits gefördert. Für Wärmepumpen gibt es aber zum Teil lange Lieferzeiten. Deutschland hat sich gesetzlich verpflichtet, bis spätestens 2045 treibhausgasneutral zu werden. Bis dann spätestens soll der Einsatz von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich vollständig beendet werden.

Nach den Beratungen im Koalitionsausschuss am 28. März war davon nicht mehr die Rede. Das Ganze sei noch in Arbeit, sagte Finanzminister Christian Lindner (FDP). Für bestehende Heizungen werde es keine Austauschpflicht geben. "Und wir werden bei bestimmten Alters- und Einkommensgruppen automatisch auch darauf achten, dass die Vorgaben nicht belastend oder bindend sind." Heizungen mit fossilen Energieträgern sollten weiter betrieben werden können, wenn sie künftig mit klimafreundlichen Gasen genutzt werden könnten.

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