Berufszugangsvoraussetzung für Wohnimmobilienverwalter nimmt letzte Hürde im Bundesrat

27. Sep. 2017 – Unter Tagesordnungspunkt 11 verabschiedete der Bundesrat am 22. September 2017 das Gesetz zur Einführung einer Berufszugangsvoraussetzung für Wohnimmobilienverwalter (BR-Drs.: 610/17). Voraussichtlich im Oktober wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz sieht neben der erforderlichen Erlaubniserteilung auch eine Weiterbildungs- sowie eine Informationspflicht über Qualifikation und Weiterbildung des Verwalters gegenüber dem Verbraucher vor. Die Erlaubnispflicht umfasst dabei auch den Mietverwalter. Eigens hierfür wurde der Begriff des Wohnimmobilienverwalters festgeschrieben, der die Wohnungseigentums- und Mietverwaltung umfasst. Die erforderlichen Erlaubnisvoraussetzungen für den Wohnimmobilienverwalter sind geordnete Vermögensverhältnisse, Zuverlässigkeit und eine Berufshaftpflichtversicherung Der Sachkundenachweis für Verwalter und Makler, wie noch vom Bundeskabinett im August 2016 beschlossen, entfiel. In einer ausführenden Verordnung wird das Bundeswirtschaftsministerium nun weitere Details für die Praxis festlegen.

Der Verband der Immobilienverwalter Baden-Württemberg e.V. begrüßt prinzipiell das Gesetz, da nun erstmals Mindestanforderungen für die Verwaltertätigkeit festgeschrieben wurden. Fraglich bleibt jedoch, ob es damit zu einem deutlich höheren Verbraucherschutz für Eigentümer und Mieter kommen wird. „Ob eine 20-Stunden-Weiterbildungspflicht wiederkehrend alle drei Jahre ausreichend ist, um als Verwalter mehr als 60 Gesetze und Verordnungen rechtssicher anwenden zu können, darf bezweifelt werden. Eine Grundqualifikation zur Aufnahme der Tätigkeit als Verwalter ist damit nicht erreicht. Wir halten daher an der Einführung eines Sachkundenachweises für Immobilienverwalter fest.

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