Baden-Württemberg: Solarpflicht bei Dachsanierung gilt

17. Apr. 2023 – Einzelne Bundesländer haben schon eine Solarpflicht für Wohnhäuser – geht es nach der Ampel-Koalition, soll sie in Deutschland für Neubauten "die Regel werden". Ob und in welcher Form, ist noch unklar. Baden-Württemberg ist Vorreiter und zeigt, wie es geht.

Im Europaparlament wird eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen ab 2032 diskutiert, wenn Eigentümer Wohngebäude umfassend sanieren – spätestens dann müsste auch Deutschland gesetzliche Vorgaben regeln. Die Ampel-Regierung will eine bundesweite Solarpflicht für gewerbliche Neubauten, für private Häuser sollen sie zur Regel werden. Das Ob und Wie ist unklar, ebenso wie die Frage nach einer verpflichtenden nachträglichen Installation auf bestehenden Gebäuden.

In Baden-Württemberg ist am 1.1.2023 die finale Stufe des Klimaschutzgesetzes in Kraft getreten: Wer das Dach seines Wohngebäudes grundlegend saniert, muss mindestens 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Photovoltaikmodulen belegen. Alternativ ist die Installation einer solarthermischen Anlage möglich. Vorher galt bereits die Solarpflicht bei Nicht-Wohngebäuden für Baugenehmigungen, die den Behörden ab dem 1.1.2022 vorliegen, sowie bei Parkplätzen: Seit Anfang 2022 müssen ab 35 Stellplätzen Sonnenkollektoren aufgebaut werden – vorher galt das für Parkplätze ab 75 Stellplätzen. Beim Neubau von Wohngebäuden greift die Regel seit dem 1.5.2022.

Das novellierte Klimaschutzgesetz wurde im Herbst 2021 verabschiedet und um Rechtsverordnungen ergänzt, in denen diese Bestimmungen konkretisiert werden. Auf eine Solarpflicht für gewerblich genutzte Gebäude hatten sich Grüne und CDU schon in der Legislaturperiode davor geeinigt.

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