BGH: Wann ist die Abberufung eines WEG-Verwalters wirksam?

08. Mai. 2023 – Kann ein einzelner Wohnungseigentümer den Verwalter abberufen und wenn ja: unter welchen Bedingungen? Der Bundesgerichtshof (BGH) bietet mit seinem Urteil wichtige Klarstellungen für Wohnungseigentümer und Verwalter in Bezug auf ihre Rechte und Pflichten.

Das sollten Sie wissen:

•           Die Mehrheit der Wohnungseigentümer kann den Verwalter jederzeit abberufen.

•           Der Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung, unabhängig davon, was im Vertrag vereinbart wurde

•           Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages ist unabhängig davon außerordentlich aus wichtigem Grund möglich.

•           Für die ersten sechs Monate nach der Abberufung steht dem Verwalter eine Karenzentschädigung zu, sofern der Vertrag nicht anderweitig beendet wurde.

•           Die Abberufung kann auch von einem einzelnen Wohnungseigentümer gegen die Mehrheit durchgesetzt werden, wenn die Fortführung des Verwalteramtes unzumutbar erscheint. Dabei müssen im Einzelfall die Gründe und Vorwürfe umfangreich geprüft werden.

Das BGH-Urteil finden Sie hier

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