Berufszulassung für Immobilienverwalter gilt ab 1.8.2018

25. Okt. 2017Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassung für Immobilienverwalter und Makler wurde am Montag im Bundesgesetzblatt verkündet und gilt ab 1.8.2018. Ab dann benötigen Verwalter eine Erlaubnis, bereits tätige Verwalter haben bis Anfang März 2019 Zeit, eine Erlaubnis zu beantragen. Außerdem gilt ab dann sowohl für Verwalter als auch für Makler eine Fortbildungspflicht. Wie diese im Einzelnen ausgestaltet ist, muss nun noch in einer Rechtsverordnung geregelt werden. Wir halten Sie hierzu auf dem Laufenden.

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