Förderung für Ladeinfrastruktur Charge@BW neu aufgelegt

11. Jul. 2023 – Die Ladeinfrastrukturförderung Charge@BW ist von der Landeskreditbank Baden-Württemberg (kurz L-Bank) im Sommer 2023 neu aufgelegt worden!

Ab dem 01. Juli 2023 können wieder Anträge zur Förderung öffentlicher sowie privater Ladelösungen gestellt werden. Förderfähig sind WEGs, Unternehmen, Kommunen, Vereine sowie weitere Körperschaften mit Standort in Baden-Württemberg.

Charge@BW 2023

Das Land Baden-Württemberg beabsichtigt die Anzahl von Ladelösungen mit der Versorgung durch Strom aus erneuerbaren Energien zu erhöhen. Die Zulassungszahlen von Elektrofahrzeugen sollen erhöht werden, um C02-Emissionen einzusparen.

Hierzu soll das Ende 2021 ausgelaufene Förderprogramm Charge@BW in einer überarbeiteten Form neu aufgelegt und für Antragssteller einfacher als bisher werden.

Die wichtigsten Punkte auf einem Blick – die Förderung umfasst:

 - die Durchführung der vorbereitenden Elektroinstallation für den Anschluss von Ladestationen im Mehrfamilienhaus für Wohneigentümergemeinschaften (WEG)

- einen Zuschuss pro Ladepunkt bzw. Ladeplatz in einer WEG in Höhe von bis zu 2.500 Euro sowie einen Mindestbewilligungssumme von 5.500 Euro

- die Anschaffung und Installation neuer öffentlich zugängliche Ladestationen inklusive Netzanschluss in Baden-Württemberg

Wann beginnt die Förderung und wann kann ich einen Antrag stellen?

Die Förderung der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie Elektroinstallationen in WEG kann ab sofort beantragt werden! Die Anträge können fortlaufend, nach derzeitigem Stand bis spätestens 30. Juni 2024 eingereicht werden.

Wo kann ich mich näher informieren?

Sie finden alle wichtigen Informationen, Dokumente und Formulare sowie ein FAQ auf der entsprechenden Seite der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank):

 Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW)

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