Handlungsempfehlung zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung

14. Nov. 2017 – Seit dem 25. Mai 2016 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft getreten. Sie gilt nach dem Ablaufen einer 2-jährigen Übergangsfrist ab dem 25. Mai 2018.

Sie löst damit die bisherige Datenschutzrichtlinie 46/95/EG ab und wirkt sich als sogenannter delegierter Rechtsakt wie nationales Recht. Einer Umsetzung auf nationaler Ebene bedarf es daher nicht. Doch aufgrund diverser erweiterter Regelungsmöglichkeiten gibt es auch weiterhin ein Bundesdatenschutzgesetz (neu) vor dem die DS-GVO Vorrang hat.

Da uns in der Vergangenheit immer häufiger Anfragen zu diesem Thema erreicht haben, insbesondere vor dem Hintergrund praktischer Auswirkungen (u.a. Haftungsfragen) auf Immobilienverwaltungen hat der DDIV gemeinsam mit seinem Kooperationspartner TERCENUM AG eine Handlungsempfehlung erarbeitet.

Die Handlungsempfehlung zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung finden unsere Mitgliedsunternehmen hier.

Zudem möchten wir Sie schon heute darauf hinweisen, dass wir im Frühjahr 2018 drei Veranstaltungen zum Thema „Datenschutz in der Immobilienverwaltung“ zusammen mit der Firma TERCENUM AG anbieten werden.

Merken Sie sich schon heute folgende Termine in 2018 vor:

  •  Donnerstag, 18. Januar 2018, Ludwigsburg

Vortrag im Rahmen eines Stammtisches

  •  Dienstag, 17. April 2018, Raum Böblingen

Vortrag im Rahmen eines Stammtisches

  •  Donnerstag, 03. Mai 2018, Raum Stuttgart

Ganztagesseminar „ Countdown zur EU-Datenschutz-Grundverordnung“

Nutzen Sie die verbleibende Zeit bis zum Inkrafttreten der DS-GVO, um Ihre Prozesse im Unternehmen entsprechend umzusetzen.

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