Öl und Gas: Kabinett beschließt Grundlage für Heizungstausch

28. Aug. 2023 – Ohne kommunale Wärmeplanung kein Gebäudeenergiegesetz (GEG) – und keine Pflicht zum Austausch von alten Öl- und Gasheizungen. Jetzt hat das Bundeskabinett das Gesetz durchgewunken und den Grundstein gelegt. Was das für Eigentümer bedeutet.

Erst wenn die Wärmeplanung vorliegt, sollen Hauseigentümer verpflichtet werden, mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu heizen, wenn die alte Heizung kaputt geht. Ausnahme sind Neubaugebiete, wo diese Pflicht bereits ab 2024 gilt. Alle Kommunen in Deutschland müssen in den kommenden Jahren ihre Pläne für klimafreundliches Heizen vorlegen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett am 16. August beschlossen.

Das Gesetz für kommunale Wärmeplanung ergänzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und soll im September 2023 vom Bundestag beschlossen werden.

Gesetz zur Wärmeplanung: Die Fristen

Die Kommunen müssen angeben, in welchen Straßen eine Fernwärme-Versorgung geplant ist, wo Nahwärme verfügbar sein wird oder ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. Eigentümer bestehender Häuser sollen so erfahren, ob sie selbst sonst etwa über eine Wärmepumpe für klimafreundliche Heizungen sorgen müssen. Denn sonst haben sie nicht alle Informationen, um die für sie günstigste Heizungsvariante zu wählen – also ob sie die Möglichkeit haben, sich an ein Fern- oder Nahwärmenetz anschließen zu lassen oder andernfalls etwa eine Wärmepumpe einbauen.

Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen laut Gesetzentwurf bis Mitte 2026 Zeit für ihre Wärmepläne bekommen. Alle anderen Kommunen müssten sie bis zum 30.6.2028 vorlegen.

Bestehende Wärmenetze: Zwischenziel gesenkt

Die kommunale Wärmeplanung sei ein wichtiger Bestandteil des Plans, Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen, sagte Bauministerin Klara Geywitz. Mit dem Gesetz solle den Bürgern Planungssicherheit gegeben werden. "Wichtig ist, dass wir jetzt mit der Wärmeplanung die Voraussetzungen dafür geschaffen haben, dass die Kommunen sich auf den Weg machen, schauen, was sie an Potenzial haben", so die SPD-Politikerin.

Das ursprünglich angedachte Zwischenziel von 50 Prozent erneuerbarer Energien für bestehende Wärmenetze wurde in dem vom Kabinett beschlossenen Entwurf noch reduziert: Wärmenetze müssen nun bis 2030 mindestens zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien gespeist werden.

Die Kommunen haben für die Wärmeplanung zuvor noch mehr finanzielle Hilfe des Bundes gefordert. Geywitz sagte dazu, mit einer halben Milliarde Euro könne ziemlich viel geplant werden. Es gebe bereits Bundesländer, welche die Wärmeplanung komplett alleine finanziert hätten.

Heizungsverbot light, zweite Modernisierungsumlage

Die Pflicht zum Austausch von alten Öl- und Gasheizungen wurde im Juni noch aufgeweicht – am 27.6.2023 haben sich die Ampel-Unterhändler von SPD, Grünen und FDP nach langem Hin und Her auf letzte offene Details zur GEG-Novelle geeinigt. Vor allem die Liberalen forderten grundlegende Änderungen an dem Entwurf, den das Kabinett im April beschlossen hatte. Eine Ampel-Spitzenrunde verständigte sich dann Mitte Juni noch auf vage formulierte Leitplanken, die im Kern für viele Hauseigentümer mehr Zeit zum Heizungstausch vorsahen.

Am 3. Juli gab es im Energieausschuss des Bundestags eine erneute Expertenanhörung. Das Heizungsgesetz sollte eigentlich bis zum 7. Juli vom Bundestag verabschiedet werden, das Verfahren wurde jedoch am 5. Juli kurzfristig vom Bundesverfassungsgericht gestoppt.

 

Heizungsgesetz: Die aktuellen Ampel-Pläne

Viele Punkte waren in den "Leitplanken" noch offen – diese wurden dann am 27. Juni geklärt:

Modernisierungsumlage

Konkretisiert wurden die Pläne für eine weitere Modernisierungsumlage – darüber dürfen Vermieter bislang maximal acht Prozent der Kosten für eine Modernisierungsmaßnahme auf die Mieter umlegen, wenn sie zum Beispiel eine Wohnung sanieren. Die Leitplanken sahen vor, dass bei Investitionen in eine klimafreundliche Heizung eine weitere Modernisierungsumlage eingeführt wird.

Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) aus Koalitionskreisen erfuhr, einigten sich die Fraktionsspitzen darauf, dass die Umlage auf zehn Prozent erhöht werden kann – aber nur, wenn der Vermieter eine staatliche Förderung in Anspruch nimmt. Das soll Vermietern Anreize zum Heizungstausch geben. Die Förderung soll in voller Höhe an die Mieter weitergegeben werden: Die Mieterhöhung soll dann geringer ausfallen als ohne Förderung.

Zugleich soll die Kappungsgrenze gesenkt werden: Die Jahresmiete soll sich durch eine neue Heizung nicht um mehr als 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche erhöhen dürfen. Bisher liegt diese Grenze bei maximal sechs Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren.

Staatliche Förderung

Bei der staatlichen Förderung sollen unter bestimmten Voraussetzungen 70 Prozent der Investition beim Kauf einer klimafreundlicheren Heizung übernommen werden, wie es aus Koalitionskreisen hieß. Geplant ist ein einheitlicher Fördersatz von 30 Prozent einkommensunabhängig für alle Haushalte.

Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro soll es eine Förderung von zusätzlich 30 Prozent geben. Zudem ist ein "Geschwindigkeitsbonus" von 20 Prozent geplant – und zwar bis zum Jahr 2028. Ab 2028 soll dieser Bonus um drei Prozentpunkte alle zwei Jahre sinken. Insgesamt aber ist eine Förderung von maximal 70 Prozent geplant.

Gasheizungen

Funktionierende Gasheizungen sollen auch nicht ausgetauscht werden müssen, wenn die kommunale Wärmeplanung kein Wasserstoffnetz vorsieht. Hier muss dann umgerüstet werden, um die 65-Prozent-Vorgaben zu erfüllen. So sollen Gasheizungen, die zwischen 2024 und Vorlage des Wärmeplans neueingebaut werden, ab 2029 mit mindestens 15 Prozent "grünen Gasen" betrieben werden. Dieser Anteil soll auf 30 Prozent 2035 und 60 Prozent 2040 steigen. Gemeint sind etwa aus erneuerbaren Energien hergestelltes Biogas oder Wasserstoff.

Bereits in den Leitplanken verständigte sich die Koalition darauf: Liegt eine kommunale Wärmeplanung vor, die ein klimaneutrales Gasnetz vorsieht, können auch auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen eingebaut werden. Für den Einsatz von Wasserstoff müssen Netze umgebaut werden.

Es soll verpflichtende Vereinbarungen zwischen Kommune und Gasnetzbetreiber mit Zwischenzielen geben. Eine wichtige Rolle soll die Bundesnetzagentur spielen. Welche Rolle "grüner" Wasserstoff in Zukunft im Wärmebereich hat, ist auch aus Kostengründen offen. Dazu kommt, das große Mengen bei der Umstellung der Industrieproduktion benötigt werden. Die Grünen sind hier skeptisch. Der FDP war diese Technologieoffenheit wichtig.

Beratung

Ab Januar 2024 soll der Verkauf von Gasheizungen nur nach einer Beratung stattfinden dürfen, die auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und mögliche finanzielle Belastungen hinweist.

Kommunale Wärmeplanung

Festgelegt wurde, dass das GEG an ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden muss. Es soll der Grundsatz gelten: Zuerst muss eine kommunale Wärmeplanung vorliegen.

GEG: Die Gesetzentwürfe

Die Bundesregierung hatte im Frühjahr 2022 vereinbart, dass ab dem 1.1.2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Im Koalitionsvertrag war das erst zum 1.1.2025 vorgesehen. Am 3.4.2023 legten das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung vor. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am 19.4.2023 vom Kabinett beschlossen.

« Zurück | Nachrichten »