Befristete Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude

01. Sep. 2023 – Nach der Kabinettsklausur in Meseberg hat die Bundesregierung einen 10-Punkte-Plan vorgelegt, in den es auf Vorschlag von Bundesbauministerin Klara Geywitz auch die Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude geschafft hat  – befristet auf sechs Jahre, ab einem Effizienzstandard 55 und für alle Bauprojekte ab dem 1. Oktober 2023.

Um den Wohnungsbau wieder in Schwung zu bringen, braucht es aber weitere Impulse. So muss im Wachstumschancengesetz noch eine Lösung geschaffen werden für die Selbstnutzer, die die AfA nicht nutzen können. Die Möglichkeit, Schuldzinsen steuerlich abzusetzen, führt unmittelbar zu mehr Investitionen in den Wohnungsbau. Außerdem müssen Bund und Länder ihr Fingerhakeln um die Entlastung bei der Grunderwerbsteuer endlich beenden und zu einer gemeinsamen Lösung kommen. Die Steuer wirkt für viele Familien wie ein unfreundlicher Türsteher, der den Zutritt ins gewünschte Eigenheim versperrt. Eine Senkung oder ein zeitweiser Verzicht ist angesichts der Krise im Wohnungsbau dringend geboten.

Darüber hinaus hat Klara Geywitz ein Hilfsprogramm für die Bau- und Immobilienwirtschaft angekündigt.

 

Download 10-Punkte-Plan

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