Heizungstausch: Fördermöglichkeiten

15. Sep. 2023Nach der Verabschiedung des Heizungsgesetzes im Bundestag spielt die neue staatliche Förderung eine zentrale Rolle: Die soll Anfang 2024 in Kraft treten. Das ist geplant.

Das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft als Heizungsgesetz bezeichnet, zielt darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gaskesseln das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen. Es soll Anfang 2024 in Kraft treten – ebenso wie die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Die neue Förderung

Die neue Förderrichtlinie soll Ende September dem Haushaltsausschuss des Bundestags vorgelegt werden. Die Förderung ist bisher bis 2030 angelegt.

Der Heizungsaustausch wird bereits gefördert. Geplant ist nun eine Reform. Sie soll laut Ampel-Fraktionen bis in die "Breite der Gesellschaft hinein Menschen unterstützen und sicherstellen, dass die Investitionskosten niemanden überfordern". Ein Erfolg des neuen Förderprogramms wäre ein zentraler Hebel für den Klimaeffekt des Heizungsgesetzes, das am 8. September vom Bundestag verabschiedet worden ist. Die Regierung hatte sich im April auf Eckpunkte für das Konzept geeinigt.

Grundförderung, Boni

Künftig soll es eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten klimafreundlicherer Heizungen geben – für alle Wohn- und Nichtwohngebäude. Zusätzlich soll ein Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten eingeführt werden: Das soll gelten für alle selbstnutzenden Wohneigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr, wobei der jeweilige Haushalt zu betrachten ist.

Geschwindigkeitsbonus

Zusätzlich ist ein Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten geplant, als Anreiz für eine möglichst frühzeitige Umrüstung. Von 2028 an soll dieser Bonus um drei Prozentpunkte alle zwei Jahre abgeschmolzen werden. Dieser Bonus soll allen selbstnutzenden Wohneigentümern gewährt werden, deren Gasheizung zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre alt ist – oder die eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung haben.

Höhe der Förderung

Grundförderung und Boni sollen bis zu einem Höchstsatz von 70 Prozent kombiniert werden können. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch sollen bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus oder die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus liegen – der maximal erhältliche Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch beträgt dann also 21.000 Euro.

In einem Mehrfamilienhaus sollen sich die förderfähigen Kosten für jede weitere Wohneinheit erhöhen, wie es in einem Papier des Wirtschaftsministeriums heißt. Bei Nichtwohngebäuden sollen demnach Grenzen für die förderfähigen Kosten nach Quadratmeterzahl gelten.

Zusätzlich zur Förderung des Heizungstauschs können auch weiterhin Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen beantragt werden – etwa für die Dämmung der Gebäudehülle. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für solche Maßnahmen liegen laut Ministerium bei 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt und bei 30.000 Euro ohne Sanierungsfahrplan.

Neu ist: Die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch und für Effizienzmaßnahmen können miteinander verbunden werden: In der Summe soll eine Höchstgrenze von 90.000 Euro gelten.

Kredite über die KfW

Neben Investitionskostenzuschüssen sollen über die staatliche Förderbank KfW zinsvergünstigte Kredite angeboten werden. Diese sollen alle Bürger bis zu einem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen von 90.000 Euro in Anspruch nehmen können – für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen. Das Angebot solle in der aktuellen Hochzinsphase dabei helfen, die finanzielle Belastung durch einen Heizungstausch zeitlich zu strecken und zu verringern, so das Wirtschaftsministerium.

Austauschpflicht von Heizungen: Was schon gilt

Es besteht bereits eine Pflicht zum Austausch von Heizungen: Die ist im Gebäudeenergiegesetz geregelt, das seit November 2020 gilt und mit Wirkung zum Januar 2023 bereits in Punkten novelliert wurde. Das Gesetz sieht vor, dass Heizungsanlagen ab Einbau nur noch 30 Jahre lang betrieben werden dürfen. Die Austauschpflicht gilt zunächst vor allem für vermietete Gebäude.

Niedertemperaturheizkessel und Brennwertkessel sind davon nicht betroffen. Auch sind Hauseigentümer ausgenommen, die das Gebäude zum 1.2.2002 selbst bewohnt haben. Ausnahmen für das Verbot gelten auch, wenn ein Haus weder mit Gas noch mit Fernwärme versorgt werden kann und die Heizung auch nicht aus erneuerbaren Energien betrieben werden kann. Das Haus darf maximal zwei Wohneinheiten haben, um unter die Ausnahmeregelung zu fallen.

Auch Eigentümer, die nicht komplett auf erneuerbare Energien umsteigen, können jetzt schon mit Geld rechnen. Das geht über einen "Heizungs-Tausch-Bonus" als Ersatz für die frühere Austauschprämie für Ölheizungen: Hier gibt es eine Art Sonderprämie in Höhe von zehn Prozent, die zusätzlich zum regulären Fördersatz gezahlt wird. Die Sätze wurden im August 2022 um fünf bis zehn Prozent gesenkt. Auch gibt es keinen Zuschuss mehr vom Staat, wenn die Ölheizung durch eine Gashybrid-Heizung ersetzen wird.

Aktuelle Förderprogramme

Die hohen Kosten für den Austausch einer alten gegen eine neue Heizungsanlage lassen sich derzeit mit einer Reihe von Förderprogrammen reduzieren. Wer zum Austausch gesetzlich verpflichtet ist, hat bislang keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung. Die Förderung muss beantragt werden, bevor der Austausch oder Umbau der Heizung in Angriff genommen.

 Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Heizungsanlagen

 Förderprogramme der staatlichen KfW-Bank für energieeffizientes Sanieren

 Fördermittelcheck der Beratungsgesellschaft co2online – mit Postleitzahlensuche

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