Konkretisierung der Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter
29. Nov. 2017 – Konkretisierung der Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter
Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler sind ab August 2018 gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. 20 Stunden Weiterbildung innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren müssen sie dann absolvieren. Zudem müssen Verwalter künftig eine Berufshaftpflichtversicherung unterhalten. Das sieht das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler vor, das am 1.August.2018 in Kraft tritt.
Die Details der Fortbildungs- und Versicherungspflicht werden in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) festgelegt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen Referentenentwurf für eine entsprechende Ergänzung der MaBV vorgelegt......
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