Hydraulischer Abgleich: Frist endet am 30. September 2023

22. Sep. 2023 – Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehr als zehn Wohnungen müssen spätestens bis zum 30.9.2023 die Gasheizung prüfen lassen. Wurde noch kein hydraulischer Abgleich gemacht, ist der auch Pflicht. Was ist zu beachten?

In großen Mehrfamilienhäusern ab zehn Wohneinheiten muss die Gaszentralheizung bis zum 30.9.2023 überprüft und bei Mängeln optimiert werden. Auch ein hydraulischer Abgleich ist vorgeschrieben, sofern er noch nicht erfolgt ist. Die Pflicht beruht auf der  Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV).

Für Häuser mit sechs bis neun Wohneinheiten gilt der 15.9.2024 als Stichtag. Bei Gebäuden mit weniger als sechs Wohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäusern ist der hydraulische Abgleich nicht verpflichtend. Es handelt sich um eine einmalige Angelegenheit.

Heizungsprüfung: Worum es geht und wer es macht

Die Heizungsprüfung übernehmen Fachleute aus dem Heizungsbau, Schornsteinfeger oder Energieberater. Bei der Heizungsprüfung wird geklärt, ob die Einstellungen der Regelung optimiert sind und die Heizung hydraulisch abgeglichen ist. Geprüft wird außerdem, ob der Einsatz einer neuen Hocheffizienzpumpe oder Dämmmaßnahmen an Armaturen sowie Rohren erforderlich sind.

Die Heizungsprüfung ist kein Heizungscheck – darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Beim Check wird das komplette Heizsystem inspiziert und dokumentiert. Die Ergebnisse sind genauer, führen aber oft zu denselben Optimierungsmaßnahmen wie die Prüfung.

Hydraulischer Abgleich: Optimierung der Heizung

Eine teure und in der Wohnungswirtschaft umstrittene Optimierungsmaßnahme ist der hydraulische Abgleich. Wurde noch kein Abgleich gemacht, ist der per Verordnung nun ebenfalls Pflicht zu den genannten Stichdaten.

Bei dem Abgleich wird vom Fachbetrieb ermittelt, wie viel Wärmeleistung nötig ist, um Wohnräume zu beheizen und – wenn nötig – die Wassermenge der Heizung und die optimale Vorlauftemperatur eingestellt. Außerdem werden Pumpenleistung und Widerstände im Heizkreislauf errechnet, um sicherzustellen, dass von der Umwälzpumpe zu den Heizkörpern und zurück genau die Wassermenge fließt, die alle Räume im Haus gleichmäßig warm werden lässt.

Der Energieverbrauch bei der Erwärmung von Heizkörpern soll sich mit dem hydraulischen Abgleich um bis zu 15 Prozent senken lassen, heißt es auf dem  Portal "Intelligent heizen" des VdZ – Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie. Zukunft Altbau geht von zehn Prozent aus.

Tipp: "Verfahren B" beim hydraulischen Abgleich bevorzugen

Der hydraulische Abgleich sollte nach Angaben von Zukunft Altbau nach dem "Verfahren B" und auf Grundlage einer Heizlastberechnung für einzelne Räume erfolgen. Das kostet zwar mehr als die Einstellungen nach dem "Schätzverfahren A" auf Basis des Flächenansatzes, allerdings sei der Abgleich genauer – und für die Umrüstung auf eine Wärmepumpe unumgänglich.

Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online hat die 15 wichtigsten Fragen und Antworten zum Hydraulischen Abgleich gelistet:

 FAQ Hydraulischer Abgleich (co2online)

Förderung: Wer kann Zuschüsse bekommen

Staatliche Förderung für den hydraulischen Abgleich gibt es nur noch, wenn die Maßnahme nicht unter die Pflicht fällt. Seit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) am 1.10.2022 ist sie begrenzt auf Bestandsgebäude mit maximal fünf Wohneinheiten. Dann kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über das Programm "Heizungsoptimierung" ein Antrag gestellt werden. Wenn mindestens 300 Euro anfallen, werden 15 bis 20 Prozent der Kosten erstattet.

 BAFA-Förderprogramm "Heizungsoptimierung"

Hauseigentümer oder Wohnungseigentümergemeinschaften mit größeren Wohngebäuden können alternativ einen Kredit bei der staatlichen KfW Bank über das "KfW-Programm 261" beantragen der hydraulische Abgleich wird im Rahmen einer Sanierung zum Effizienzhaus unterstützt.

 "KfW-Programm 261" Wohngebäude – Kredit

Verwalter: Kritik an Frist zur Pflicht

Der hohe technische, zeitliche und finanzielle Aufwand für den hydraulischen Abgleich mache eine Umsetzung bis zum geforderten Zeitpunkt am 30. September unrealistisch, kritisierte der Verband der Immobilienverwalter (VDIV Deutschland). Der Verband hatte im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) angeregt, die Frist in § 3 Abs. 1 Nr. 1 b) EnSimiMaV auf den 15.9.2024 auszudehnen – das wäre eine Angleichung an die Frist für Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 EnSimiMaV.

Gerade einmal jedes fünfte (22,8 Prozent) der Unternehmen sei in der Lage, die gesetzliche Vorgabe erfüllen zu können, heißt es im VDIV-Branchenbarometer 2023. Der Abgleich sei auch zu teuer – laut VDIV ist je nach Größe der Wohnung mit 500 bis 1.000 Euro pro Einheit zu rechnen.

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