Energiepreisbremsen sollen erst Ende April 2024 auslaufen

28. Sep. 2023Die Energiepreisbremsen laufen Ende 2023 aus. Finanzminister Christian Lindner (FDP) macht sich dafür stark, dass die Entlastung um vier Monate verlängert wird. Gerungen wird noch um die gesenkte Mehrwertsteuer auf Erdgas: Die könnte früher als geplant wieder angehoben werden.

Nach Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) spricht sich auch Finanzminister Christian Lindner (FDP) für die Verlängerung der staatlichen Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme bis Ende April 2024 aus. Dem müsste aber der Bundestag erst zustimmen.

Die Regelungen greifen seit dem 1.3.2023 – rückwirkend wurden Entlastungsbeträge für Januar und Februar angerechnet – und laufen Ende 2023 aus.

Mehrwertsteuer auf Gas: 19 Prozent schon ab Januar?

Zugleich fordert Linder die Wiederanhebung der Mehrwertsteuer auf Erdgas und Fernwärme bereits zum Jahresbeginn 2024. Die vorgezogene Erhöhung des Steuersatzes von sieben auf 19 Prozent sei in seinem Entwurf des Bundeshaushalts 2024 vorgesehen, sagte der FDP-Chef der "Rheinischen Post".

Die Mehrwertsteuer beträgt zwischen dem 1.10.2022 und 31.3.2024 sieben statt 19 Prozent. Mit der um drei Monate vorgezogenen Anhebung würden die Länder laut Lindner im kommenden Jahr mehr als eine Milliarde Euro zusätzliche Einnahmen generieren. Damit reagiert der Politiker auf den Protest mehrerer Bundesländer gegen das Wachstumschancengesetz – mit dem Unternehmen mit mehr als sechs Milliarden Euro entlastet werden sollen –, weil sie Steuermindereinnahmen fürchteten. Das würde durch den vorgezogenen höheren Mehrwertsteuersatz vollständig kompensiert.

Der Bundestag stimmte der temporären Steuersenkung am 30.9.2022 zu. Am 7.10.2022 billigte der Bundesrat das Gesetz für die befristete Absenkung der Steuer auf Gaslieferungen.

 Beschlussdrucksache "Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz"

Energiepreisbremsen: Lücke beim Heizstrom geschlossen

Gedeckelt wird der Bruttoarbeitspreis – also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte – für leitungsgebundenes Erdgas auf zwölf Cent pro Kilowattstunde und für Wärme (Nah- und Fernwärme) auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde.

Bei Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen führte die Regelung kaum oder gar nicht zu Entlastungen. Hier hat der Bundestag am 23.6.2023 Nachbesserungen beschlossen.

Das ist neu: So wird jetzt beim Strom gedeckelt

Bei den Nachbesserungen geht es um Folgendes: Beim Strom wurde ein Deckel von 40 Cent pro Kilowattstunde festgelegt. Dieser Basispreis gilt für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs (bis zu 30.000 Kilowattstunden pro Jahr). Für die restlichen 20 Prozent gilt der Vertragspreis. Wenn mehr als 30.000 Kilowattstunden verbraucht wurden, gelten die Preisbremsen nur bis zu 70 Prozent des Verbrauchs.

Das Wirtschaftsministerium erklärte: "Bei Privathaushalten, die eine Wärmepumpe oder etwa eine Nachtspeicherheizung betreiben, führe die Regelung aber teils zu keinen oder nur sehr geringen Entlastungen." Doch auch beim Heizstrom seien die Preise stark gestiegen.

Deshalb soll nun bei einem Verbrauch von weniger als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr der Referenzpreis – also der Preis, zu dem Kunden 80 Prozent ihres Kontingents bekommen – von 40 auf 28 Cent pro Kilowattstunde gesenkt werden. Das gilt aber nicht generell, sondern nur, falls Haushalte einen tageszeitvariablen Tarif haben, der einen Niedertarif und einen Hochtarif vorsieht.

FAQs zur Erdgas- und Wärmepreisbremse

Was Vermieter und Mieter beachten müssen, hat der Deutsche Mieterbund zusammengefasst:

 DMB: FAQs zur Erdgas- und Wärmepreisbremse

Die Preisbremsen: Gesetze und Nachbesserungen

Das Bundeskabinett hatte am 25.11.2022 die Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom im Umlaufverfahren beschlossen, um private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu entlasten. Der Bundestag stimmte den Gesetzentwürfen am 15.12.2022 zu, der Bundesrat am 16.12.2022. Die Gesetze traten am 24.12.2022 in Kraft.

Auf die zunächst geplante Gasumlage verzichtete die Regierung: Sie wurde Ende September 2022 per Verordnung zurückgezogen.

 Erdgas- Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG)

 Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse* (Strompreisbremsegesetz – StromPBG)

Im sogenannten Reparaturgesetz in einer vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie geänderten Fassung beschloss der Bundestag am 23.6.2023 zusätzliche Unterstützung für Unternehmen, die wegen geringer Energieverbräuche während der Corona-Pandemie 2020 oder aufgrund der Flutkatastrophe im Juli 2021 bis dahin weniger von den Preisbremsen profitiert haben.

Bisher wurde bei den Energiepreisbremsen für KMU der Verbrauch von 2021 als Referenzgröße herangezogen. Bei Firmen, die stark belastet waren, lag der Verbrauch in diesem Jahr aber unter dem sonst normalen Niveau. Mit der Nachbesserung sollen nun Betriebe, die 2021 gegenüber 2019 mindestens 40 Prozent weniger Energie verbraucht haben und außerdem Bescheide über Coronahilfen oder Fluthilfen vorweisen können, einen Ausgleich erhalten: Die Grenze liegt bei 1.000 Euro für Strom und 10.000 Euro für Gas und Wärme.

 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher und sozialrechtlicher Gesetze (17.5.2023)

 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (25. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 20/6873 (21.6.2023)

Zuschuss für Heizöl und Pellets: Frist endet am 20. Oktober 2023

Wer zwischen dem 1.1.2022 und dem 1.12.2022 Heizöl, Flüssiggas oder Pellets gekauft hat, kann einen Zuschuss beantragen, wenn sich der Preis dafür gegenüber dem Vorjahr mindestens verdoppelt hat. Für den Nachweis gilt die Rechnung oder eine Quittung. Die Mehrwertsteuer muss ausgewiesen sein. Ein Referenzwert kann von den Bundesländern festgelegt werden. Übernommen werden 80 Prozent der Mehrausgaben, maximal gibt es 2.000 Euro. Beträgt das Plus weniger als 100 Euro (Bagatellgrenze), gibt es keinen staatlichen Zuschuss.

Die Antragsfrist endet am 20.10.2023.

 

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