Kein Heizungstausch ohne Wärmeplanung: Das Gesetz kommt

12. Okt. 2023 – Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf für die kommunale Wärmeplanung vorgelegt. Der soll die Grundlage für klimafreundliches Heizen ab Januar 2024 sein. Der Bundestag berät am 13. Oktober in erster Lesung darüber. Was Eigentümer erwartet.

Erst wenn die Wärmeplanung vorliegt, sollen Hauseigentümer verpflichtet werden, mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien (65-Prozent-EE-Vorgabe) zu heizen, wenn die alte Heizung kaputtgeht. Ausnahme sind Neubaugebiete, wo diese Pflicht bereits ab 2024 gilt. Alle Kommunen in Deutschland müssen in den kommenden Jahren ihre Pläne für klimafreundliches Heizen vorlegen.

Die Bundesregierung hat jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Der Bundestag berät das Gesetz am 13.10.2023 in erster Lesung. Es soll am 1.1.2024 zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch Heizungsgesetz genannt – in Kraft treten.

 Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Gesetzentwurf der Bundesregierung, Stand 6.10.2023)

Gesetz zur Wärmeplanung: Die Fristen

Die Kommunen sollen in den Plänen angeben, in welchen Straßen eine Fernwärme-Versorgung geplant ist, wo Nahwärme beispielsweise über Biomasse verfügbar sein wird oder wo ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. Für Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern ist der Stichtag der 1.1.2026, für alle anderen Kommunen der 30.6.2028. Für kleinere Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern können die Länder ein vereinfachtes Verfahren ermöglichen. Außerdem ist vorgesehen, dass mehrere Gemeinden eine gemeinsame Planung vorlegen können.

Eigentümer bestehender Häuser sollen so erfahren, ob sie selbst etwa über eine Wärmepumpe für klimafreundliche Heizungen sorgen müssen. Denn sonst haben sie nicht alle Informationen, um die für sie günstigste Heizungsvariante zu wählen – also, ob sie die Möglichkeit haben, sich an ein Fern- oder Nahwärmenetz anschließen zu lassen oder andernfalls etwa eine Wärmepumpe einbauen.

Wärmenetze müssen bis 2030 mindestens zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Ab 2045 müssen in Übereinstimmungen mit den Zielen des Bundes-Klimaschutzgesetzes alle Wärmenetze vollständig klimaneutral betrieben werden. Damit die Kommunen schnell starten können, fördere der Bund die Erstellung von Wärmeplänen mit 500 Millionen Euro, teilte die Bundesregierung mit.

Heizungsverbot light, zweite Modernisierungsumlage

Die Pflicht zum Austausch von alten Öl- und Gasheizungen wurde zwischendurch noch aufgeweicht – am 27.6.2023 einigten sich die Ampel-Unterhändler von SPD, Grünen und FDP nach langem Hin und Her auf letzte offene Details zur GEG-Novelle aus dem Kabinettsentwurf von April.

Festgelegt wurde unter anderem auch, dass das GEG an ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden muss.

Am 3. Juli gab es im Energieausschuss des Bundestags eine Expertenanhörung. Das Heizungsgesetz sollte eigentlich bis zum 7. Juli vom Bundestag verabschiedet werden, das Verfahren wurde jedoch am 5. Juli kurzfristig vom Bundesverfassungsgericht gestoppt.

GEG: Die Gesetzentwürfe

Die Bundesregierung hatte im Frühjahr 2022 vereinbart, dass ab dem 1.1.2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Im Koalitionsvertrag war das erst zum 1.1.2025 vorgesehen.

Am 3.4.2023 legten das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung vor. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am 19.4.2023 vom Kabinett beschlossen.

Der Bundesrat billigte die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 29.9.2023 – das Heizungsgesetz kann damit im Wesentlichen am 1.1.2024 in Kraft treten.

« Zurück | Nachrichten »