Aktueller Weiterbildungszeitraum endet 2023

18. Dez. 2023 – Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler sind gesetzlich zur Weiterbildung verpflichtet. Hierzu müssen sie innerhalb von drei Jahren mindestens 20 Stunden Weiterbildung absolvieren. Wer gleichzeitig verwaltet und makelt, muss 40 Stunden nachweisen können. Nicht nur die Inhaber der Gewerbeerlaubnis sind von der Regelung betroffen, sondern alle Mitarbeiter, die an der Immobilienvermittlung oder -verwaltung mitwirken.

Die Regelung wurde 2018 eingeführt. Der erste Dreijahreszeitraum endete 2020. Der zweite endet mit Ablauf dieses Jahres, also Ende 2023. Ab 2024 können die Aufsichtsbehörden dann den abgelaufenen Zeitraum von 2021 bis 2023 prüfen.

Für alle, die ihre Tätigkeit nach 2018 aufgenommen haben, beginnt der Dreijahreszeitraum individuell ab Beginn ihrer Tätigkeit. Wer beispielsweise seit 2023 als Verwalter tätig ist, muss erst Ende 2025 eine ausreichende Weiterbildung nachweisen können.

Tipp: Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Aufsichtsbehörden hiervon Gebrauch machen und sich die Erfüllung der Weiterbildungspflicht nachweisen lassen. Sie sollten daher sicherstellen, dass sie bis zum Ende des Jahres ihre Pflicht erledigt haben.

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