Bundesfinanzhof rechnet mit Grundsteuer-Urteil bis zum Sommer

14. Mär. 2024 – In den Eilverfahren zur strittigen Grundsteuerreform will der BFH bis zur Jahresmitte eine Entscheidung fällen.In den Eilverfahren zur strittigen Grundsteuerreform will der BFH bis zur Jahresmitte eine Entscheidung fällen.

In den Eilverfahren zur strittigen Grundsteuerreform will der BFH bis zur Jahresmitte eine Entscheidung fällen.

Eine Studie des Verfassungsrechtlers Greor Kirchhoff im Auftrag des Bunds der Steuerzahler und des Eigentümerverbands Haus und Grund kam zu dem Schluss, dass die Neuregelung verfassungswidrig sein könnte. BFH-Präsident Thesling sagte, dass auch das FG Rheinland-Pfalz erhebliche Zweifel an der Neuregelung geäußert und die Fälle daher dem BFH vorgelegt habe. Manche Bundesländer - darunter Bayern - weichen jedoch von dem sog. "Bundesmodell" ab.

Eine Tendenz des BFH ließ Thesling nicht erkennen. Mit Entscheidungen zu den beiden Fällen aus Rheinland-Pfalz könnte nach Angaben eines Sprechers im Mai oder Juni zu rechnen sein.

Zweifel an den Bewertungsregeln

Das FG Rheinland-Pfalz hatte zwei Antragstellern in einem Eilverfahren recht gegeben und die Vollziehung ihrer Grundsteuerwertbescheide ausgesetzt. Es ließ "wegen der grundsätzlichen Bedeutung" der Rechtssache und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - aufgrund der Abweichung von einem Urteil des Sächsischen FG - die Beschwerde zum BFH zu.

Die Richter in Rheinland-Pfalz hatten grundsätzliche Zweifel an Bewertungsregeln für die neue Grundsteuer geäußert. Das Gericht bezweifelte, dass die entscheidend in die Bewertung eingeflossenen Bodenrichtwerte rechtmäßig zustande gekommen sind. Zudem kritisierte es, dass Steuerpflichtige nicht die Möglichkeit hätten, einen unter dem typisierten Bodenrichtwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachweisen zu können.

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