Fragen zur Weiterbildungs- und Versicherungspflicht für Wohnimmobilienverwalter: neue Broschüre erhältlich

06. Jun. 2018Fragen zur Weiterbildungs- und Versicherungspflicht für Wohnimmobilienverwalter: neue Broschüre erhältlich

Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter wurde am 17. Oktober 2017 vom Bundestag verabschiedet. Das Gesetz sieht eine Weiterbildungspflicht im Umfang von 20 Stunden in drei Jahren vor und tritt am 1. August 2018 in Kraft. Doch was umfasst die Weiterbildungs- und Versicherungspflicht? Welche Formen der Weiterbildung und welche Inhalte werden anerkannt und wie weisen Unternehmen absolvierte Zeitstunden nach? Die wichtigsten Fragen und Antworten wurden in einer Handreichung zusammengestellt.

Die Broschüre gibt einen Überblick über die praktischen Änderungen und beantwortet Fragen zum Umgang mit der Erlaubnis- und Weiterbildungspflicht. Die Broschüre ist als pdf-Dokument für Mitglieder des VDIV Baden-Württemberg unter Publikationen/Berufszulassungsvoraussetzungen abrufbar.

« Zurück | Nachrichten »