Baden-Württemberg will Mietpreisbremse neu erlassen

04. Dez. 2018 – Baden-Württemberg will die Verordnung zur Mietpreisbremse, die dort 2015 eingeführt worden war, neu erlassen. Damit reagiert das Land auf ein Urteil, das die Umsetzung der Mietpreisbremse aus formellen Gründen für unwirksam hält.

Die Baden-Württembergische Landesregierung reagiert auf ein Urteil des AG Stuttgart vom 30.10.2018 (35 C 2110/18), nach dem die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg nicht gilt. Das Gericht hält die Begründung der entsprechenden Landesverordnung für zu dünn und hat zudem bemängelt, dass die Begründung nicht formell veröffentlicht wurde.

Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut kündigte an, vorzeitig eine neue Verordnung zu erlassen, um Rechtssicherheit zu schaffen. Dabei solle das zugrundeliegende Datenmaterial über die Wohnungsmärkte aktualisiert werden. Zudem solle die Begründung der neuen Verordnung den Anforderungen der Rechtsprechung entsprechend veröffentlicht werden.

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