Mietrechtsänderung zum 1.1.2019 in Kraft getreten

14. Jan. 2019 – Die Mietrechtsänderung ist zum 1.1.2019 in Kraft getreten. Unter anderem können Vermieter weniger Modernisierungskosten auf Mieter umlegen und Mieter können Verstöße gegen die Mietpreisbremse einfacher rügen.

Das „Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache (Mietrechtsanpassungsgesetz – MietAnpG)“ ist zum 1.1.2019 in Kraft getreten, nachdem es am 21.12.2018 im Bundesgesetzblatt verkündet worden war.

Welche Neuerungen in Kraft getreten sind, finden Sie unter Publikationen/Rechtsprechung/Mietrecht.

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