Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen

Eigentümer sind in der Pflicht

11. Okt. 2016 – Es gibt kaum etwas Besseres als eine erfrischende Dusche nach einem langen Arbeitstag oder ein Glas Wasser nach dem Sport. Wasser – niemand kann darauf verzichten. Ist die Wasserleitung defekt, ist der Aufschrei groß. Doch was passiert, wenn Wasser zu Abwasser wird? Wissen Sie, wie es um die Leitungen auf Ihrem Grundstück bestellt ist? Wie lange liegen diese schon im Erdreich und sind sie wirklich intakt? Interessant, dass sich diese Frage nur wenige stellen – aus den Augen aus dem Sinn scheint die Devise. Doch Vorsicht, denn schließlich sind Hauseigentümer und Wohnungsunternehmen für die Dichtheit privater Zuleitungen verantwortlich.

Darauf weist pünktlich zum Weltwassertag am 22. März Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Immobilienverwalter Baden-Württemberg e.V. und Präsident des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter e.V. Wolfgang D. Heckeler hin: „Nur wenige wissen um die Rechte und Pflichten, wenn es um Abwasserleitungen geht. Ganz  gleich  ob  es  sich  dabei  um  eine  Wohnung  oder  ein  Haus  handelt.  Wer Eigentümer ist, steht in der Pflicht und muss für intakte Leitungen garantieren“, weiß der Experte zu berichten.

Verwunderlich ist dabei, dass es bei diesem Thema gar keine einheitliche rechtliche Regelung gibt. Denn Schätzungen zufolge sind rund 70 Prozent der privaten Hausanschlüsse an das Abwassernetz undicht. Das daraus resultierende Risiko ist enorm: Neben einem unangenehmen Rückstau, weil das Wasser nicht richtig abfließen kann, droht das versickernde Abwasser das Erdreich zu verunreinigen – die Folgen für Natur und Grundwasser wären fatal. Bundeseinheitliche Regelungen gibt es dennoch nicht. Zwar gab es bis Anfang 2012 eine Frist, die besagte, dass der Grundstückseigentümer mit Beginn des Jahres 2016 die Dichtheit des Abwasserrohrsystems auf seinem Grundstück zu prüfen habe. Das hat sich allerdings geändert. Derzeit gilt beim Thema Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen  Kommunalrecht.  Das  verunsichert  viele Eigentümer. „Was bei diesem Thema fehlt ist eine einheitliche Richtlinie. Eine solche gibt es aber nicht. Um rechtssicher zu agieren, empfehlen wir daher allen Eigentümern, sich bei der Gemeindeverwaltung oder den jeweiligen Verwaltungsunternehmen über die geltenden Fristen zu informieren,“ berichtet Heckeler


Doch auch ohne einen Pflichttermin muss der Eigentümer für die Dichtheit der Abwasserleitungen sorgen. Sobald es Anzeichen für einen Schaden gibt, sollte rasch gehandelt werden. Wer eine defekte Abwasserleitung ignoriert, steht für mögliche Folgen in der Verantwortung. Der oder die Eigentümer müssten sich gegebenenfalls sogar wegen Grundwasserverunreinigung verantworten.

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