DDIV hat Musterverträge überarbeitet und an aktuelle Rechtslage angepasst

12. Jun. 2019 – Variable Vergütung tritt in den Vordergrund.

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) hat erneut seine Musterverträge und Vollmachten für die Wohneigentums- (WEG), Miet- und Sondereigentumsverwaltung an die aktuelle Rechtsprechung angepasst.

Mitgliedsunternehmen der DDIV-Landesverbände stehen diese kostenfrei zur Verfügung.

Die DDIV-Musterverträge bieten Immobilienverwaltern eine hilfreiche Unterstützung für den beruflichen Alltag. Damit die Mustervorlagen verlässlich, einwandfrei und auf dem neuesten Standsind, werden sie regelmäßig überarbeitet. 

In die Überarbeitung fließen alle relevanten Grundsatzentscheidungen und neue Gesetzesvorgaben ein.

Die im Juni 2019 durch den DDIV aktualisierten Verwalterverträge berücksichtigen insbesondere neue Entwicklungen bei der variablen Vergütung. So wird zwischen Leistungen unterschieden, die mit einer festen Pauschale abgegolten sind, und solchen, die nach Aufwand vergütet werden. Die Rechtsprechung beurteilt

Klauseln zur Zusatzvergütung zunehmend kritisch, deshalb enthalten die Hinweise zum Muster-WEG-Verwaltervertrag hilfreiche Erläuterungen und Ausführungen.

Die Mustervorlagen für Verwalterverträge und Vollmachten können Mitgliedsunternehmen des VDIV Baden-Württemberg kostenlos im Intranet https://www.vdiv-bw.de/publikationen/#c1123 downloaden. Dieses Angebot gehört zum umfangreichen Leistungsportfolio für Haus-und Immobilienverwalter.

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