Mietpreisbremse in Baden-Württemberg könnte ausgeweitet werden

14. Nov. 2019 – Baden-Württemberg will die Mietpreisbegrenzungsverordnung, die seit 1. November 2015 gilt, zeitnah neu erlassen. Die alte Verordnung wurde für 68 Städte und Gemeinden festgelegt, in denen der Wohnungsmarkt als angespannt gilt. Geht es nach den Empfehlungen eines externen Gutachtens, das zur Aktualisierung des vorliegenden Datenmaterials dienen sollte, könnte die Mietpreisbremse künftig auf 88 Kommunen ausgeweitet werden.

Neu auf der Liste wären dann unter anderem sie Landhauptstadt Stuttgart und Freiburg im Breisgau. Das anstehende Verordnungsverfahren will die zuständige CDU-Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut zügig vorantreiben. Im nächsten Schritt soll das Gutachten intensiv geprüft und Anfang November in der Sitzung der Arbeitsgruppe „Miet- und Wohnungsrecht” der Wohnraum-Allianz Baden-Württemberg diskutiert werden.

Diese besteht aus rund 50 Vertretern der Wohnungs- und Kreditwirtschaft, der kommunalen Spitzenverbände, des Natur- und Umweltschutzes sowie der im Landtag vertretenen Fraktionen. Sie wurde im Juli 2016 gegründet. In vier Arbeitsgruppen wurde seither zu den Themen „Finanzierung und Förderung”, „Bauplanungsrecht einschließlich Flächengewinnung”, „Bauordnungsrecht” sowie „Miet- und Wohnungsrecht” in mehreren Sitzungen beraten

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