Weiterbildungsverpflichtung: am 31. Dezember 2020 endet der erste dreijährige Weiterbildungszeitraum

21. Sep. 2020 – Der Bundestag hat am 17. September die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes beschlossen. Zum 1. Dezember tritt nun das neue Gesetz in Kraft. 

Die Weiterbildungspflicht ist von dieser Neuregelung unbenommen. Übrigens: Für alle Immobilienverwalter, die bereits seit 2018 tätig sind, endet am 31. Dezember 2020 der erste dreijährige Weiterbildungszeitraum.

Der Gesetzgeber sieht verpflichtend 20 Stunden in drei Jahren vor, Mitglieder der VDIV-Landesverbände erbringen in diesem Zeitraum im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtung 45 Stunden.

Hier geht’s zum Weiterbildungsangebot des VDIV Baden-Württemberg e.V.

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