Kabinett beschließt Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG)

05. Okt. 2020 – Die Bundesregierung hat mit der lange erwarteten Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG 2021) eines der großen energiepolitischen Vorhaben dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht. Der nun vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium sieht vor, dass der Strom hierzulande bis 2030 zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt. 2050 soll der gesamte in Deutschland verbrauchte und produzierte Strom klimaneutral sein.

Diese Ziele sollen unter anderem durch den beschleunigten Ausbau von Windrädern und Solaranlagen sowie die Digitalisierung der Stromnetze erreicht werden. Aktuell beträgt der Anteil der erneuerbaren Energien allerdings erst rund 50 Prozent. Vor allem lange Genehmigungsverfahren, fehlende Flächen sowie Proteste und Klagen von Anwohnern und Naturschützern haben den Ausbau insbesondere von Windparks in den vergangenen Jahren erschwert. Die Akzeptanz für die Anlagen soll künftig erhöht werden, indem Kommunen und Bürger finanziell stärker von Windrädern in der Nachbarschaft profitieren. Aus Sicht der Kritiker der Gesetzesnovelle sind die gesteckten Ausbauziele zu gering.

Neben der EEG-Novelle 2021 hat das Kabinett auch die Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes mit Regelungen zum Ausbau der Stromnetzt verabschiedet. Die beiden Gesetzesvorhaben bedingen einander, da der Ausbau der Erneuerbaren Energien mit dem dafür notwendigen Netzausbau synchronisiert werden muss.

Das EEG 2021 und das Bundesbedarfsplangesetz werden jetzt in einem nächsten Schritt im parlamentarischen Verfahren im Bundestag und Bundesrat beraten. Angestrebt ist, dass sie zum Jahreswechsel in Kraft treten. Die Gesetzentwürfe sind » hier zu finden.

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