Zensus: Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Verschiebung vor

05. Okt. 2020 – Der Stichtag für die Durchführung des Zensus soll vom Mai 2021 um ein Jahr verschoben und die erforderliche Datenlieferung an den neuen Zensusstichtag angepasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Bundesregierung nun vorgelegt hat. Sollte aufgrund der Corona-Pandemie oder anderer zwingender Gründe eine erneute Verschiebung erforderlich werden, soll die Bundesregierung ermächtigt werden, mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Anpassungen durch Rechtsverordnung vorzunehmen.

Die Bundesregierung begründet die Verschiebung damit, dass sich mit der Corona-Kreise auch bei der Aufgabenerfüllung der Verwaltung erhebliche Einschränkungen ergeben haben. In den Statistischen Ämtern von Bund und Ländern sei Personal für andere Aufgaben wie die Unterstützung der Gesundheitsämter abgezogen worden. Damit hätten die Vorbereitungsarbeiten nicht wie geplant durchgeführt werden können.

Die Landesverbände und der VDIV Deutschland haben sich in den vergangenen Monaten nachdrücklich für eine Verlegung des Zensus in das Jahr 2022 eingesetzt, da die notwendigen Vorbereitungen auch für viele Immobilienverwaltungen angesichts der Corona-Einschränkungen nicht zu meistern waren.

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