Bundesrat stimmt WEG-Reform zu: Gesetz tritt zum Dezember 2020 in Kraft

09. Okt. 2020 – Der Bundesrat beschließt heute ein neues Wohnungseigentumsgesetz. Zuvor passierte dies am 17. September mit den Stimmen der Regierungskoalition und von Bündnis90/Die Grünen den Deutschen Bundestag. 

Das nun auch vom Bundesrat beschlossene neue Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ebnet den Weg für mehr energetische Sanierungen, den Einbau von E-Ladestationen sowie für barrierearme Ein- und Umbauten.

Auch Maßnahmen zum Einbruchschutz sowie zum Einbau eines Glasfaseranschlusses werden deutlich erleichtert. Möglich wird dies durch abgesenkte Zustimmungsquoren bei baulichen Maßnahmen sowie den Anspruch eines jeden Eigentümers auf Umbaumaßnahmen, sofern er selbst für die Kosten aufkommt, wie beim Einbau einer E-Ladestation. 

Nach dem Bundestag löst damit auch der Bundesrat die Blockade- und

Verweigerungshaltung einzelner Wohnungseigentümer auf, die in der Vergangenheit gegen bauliche Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum stimmten und somit notwendige

Modernisierungsmaßnahmen am Wohngebäude verhinderten. Über Maßnahmen in der

Gemeinschaft abstimmen, kann künftig dabei jede Eigentümerversammlung unabhängig

von der Anzahl der anwesenden Mitglieder. Damit wird die Versammlung als zentrales

Willensbildungsorgan gestärkt. Zudem wird künftig nur noch die Gemeinschaft alle Rechte

ausüben und alle Pflichten wahrnehmen, die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum

ergeben.

 

Erleichtert werden auch Beschlussfassungen im Umlaufverfahren. Künftig ist es per E-Mail

möglich als Eigentümer abzustimmen. Wie hoch die Zustimmungsquote dabei sein soll,

legen die Eigentümer vorab per Beschluss fest. Auch die Teilnahme an einer

Eigentümerversammlung per Video- oder Online-Schaltung wird künftig möglich.

 

Zudem erhält der treuhänderisch tätige Immobilienverwalter zukünftig mehr Befugnisse,

wenn es darum geht, die WEG gegenüber Dritten im Außenverhältnis zu vertreten. In

welcher Form der Verwalter künftig für die Wohnungseigentümergemeinschaft tätig wird,

regeln beide Parteien gemeinsam. Dabei können die Eigentümer Rechte und Pflichten des

Verwalters nach eigenem Ermessen im Innenverhältnis erweitern oder beschränken. Auf

einen umfangreichen Katalog an Pflichtaufgaben für den Verwalter verzichtet der

Gesetzgeber zukünftig, da die Eigenarten und Größen der Wohnungseigentumsanlagen zu unterschiedlich sind, als dass hierfür ein einheitliches Raster angelegt werden kann.

Zertifizierung/Sachkunde für Verwalter kommt

Um die Qualität der Verwaltung sicherzustellen und den Verbraucherschutz zu erhöhen,

haben Wohnungseigentümer ab 1. Dezember 2022 das Recht bei der Beauftragung eines

Verwalters einen Zertifizierungsnachweis einzufordern, sofern dieser keine adäquate

Ausbildung oder eine höhere Qualifikation vorweisen kann.

 

Für die Prüfungen zuständig ist dann die Industrie- und Handelskammer (IHK).

Das Gesetz tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft. Es wird erwartet, dass das Gesetz noch im Oktober im Bundesgesetzblatt verkündet wird.

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