EEG-Reform tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft

22. Dez. 2020 – Der Bundestag hat am 17. Dezember 2020 in zweiter und dritter Lesung mit den Stimmen der großen Koalition das EEG 2021 beschlossen. Am 18. Dezember billigte dann der Bundesrat in verkürzter Frist das Gesetz. Damit kann die Novelle zum 1. Januar 2021 in überwiegenden Teilen in Kraft treten. Ihr Ziel: den Ausbau von Ökostromanlagen in Deutschland vorantreiben. Die Reform erntet nicht nur breite Kritik, sie ist aus Sicht der Bundesregierung auch längst nicht vollständig. Union und SPD haben bereits angekündigt, dass es im neuen Jahr weiter gehen soll.

Jüngst erst hatte die schwarz-rote bei verschiedenen offenen Punkten eine Einigung erzielt. So soll es beispielsweise Anschlussregelungen geben für alte Ökostromanlagen, die nach 20 Jahren aus der Förderung fallen würden, damit sie nicht stillgelegt werden müssen. Auf Anfang 2021 vertagt wurde die Frage, ob der für 2030 angepeilte Ökostromanteil angesichts schärferer EU-Klimaziele noch höher liegen soll als die bisher geplanten 65 Prozent des deutschen Stromverbrauchs. 2020 waren es vorläufigen Berechnungen von Energieverbänden zufolge gut 46 Prozent.

Um die Stromkapazitäten aus Solaranlagen bis 2030 nahezu zu verdoppeln, soll auch die Produktion und Nutzung von Solarstrom durch Mieter (Mieterstrom) forciert werden. Betreiber von Solaranlagen auf Dächern von Wohnhäusern sollen demnach stärker gefördert werden – auch wenn der erzeugte Strom im Viertel verbraucht wird und nicht mehr nur im unmittelbar betroffenen Wohngebäude („Quartiersansatz“). Die vom VDIV Deutschland aufgezeigte fatale Regelungslücke im EEG, die Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Nutzung umweltfreundlicher Photovoltaikanlagen, wurde allerdings nicht korrigiert. So bleiben wertvolle Potenziale für den Klimaschutz weiterhin ungenutzt.

Auch bei der EEG-Umlage besteht noch Redebedarf im kommenden Jahr. Fest steht, dass sie ab Januar 2021 auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt wird und damit von derzeit rund 6,7 Cent leicht sinkt, 2022 soll sie sechs Cent betragen. Im Gegenzug kommt die CO2-Bepreisung, die auch für Gebäude gilt und fossile Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas verteuert. Zunächst gilt ein CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne, bis 2025 steigt er auf 55 Euro. Ab 2026 soll dann ein Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro pro Emissionszertifikat und einem Höchstpreis von 65 Euro festgelegt werden

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