Prof. Dr. Martin Häublein

Dr. Martin Häublein lehrt als Universitätsprofessor u.a. Wohn- und Immobilienrecht in Innsbruck, wohin er 2009 von der FU Berlin wechselte. Bis Ende 2003 war er Rechtsanwalt in der Berliner Kanzlei MÜLLER RADACK, die er seitdem als Of Counsel berät. Häublein ist Vizepräsident des eid (Evangelischer Immobilienverband  Deutschland, vormals ESWiD), der neben Juristen vor allem Immobilienverwalter seit Jahrzehnten erfolgreich schult. Als Schriftleiter verantwortet er die Zeitschrift für Wohnungseigentumsrecht (ZWE) und ist Beirat (ZMR) bzw. Mitherausgeber (NZM) anderer etablierter Zeitschriften Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Als Kommentator ist er etwa im Münchener Kommentar zum BGB (Mietrecht), Staudinger (WEG) und im Häublein/Hoffmann-Theinert zum HGB (Kommanditgesellschaft) aktiv. Er ist Mitglied im wissenschaftlichen Beirat des DNotI (Deutsches Notarinstitut) sowie des ZIA (Zentraler Immobilienausschuss). Wirtschaftsrechtliche Sachverhalte begleitet Häublein außerdem als Berater, Gutachter und Schiedsrichter.

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  • Referent