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- 03
- Mär 26
- 10:00
Online-Seminar - Umgang der WEG-Verwaltung mit Fördermitteln – zwischen Haftungsfallen und Pflichtenkatalog
Thema
Online-Seminar - Umgang der WEG-Verwaltung mit Fördermitteln – zwischen Haftungsfallen und Pflichtenkatalog
Beschreibung
Im Zuge des Beschlusses über die Durchführung einer Erhaltungsmaßnahme ist jeweils auch eine Entscheidung über die Finanzierung derselben zu fassen. Wohnungseigentümer können aus verschiedenen Finanzierungsinstrumenten wählen oder diese kombinieren. Dazu gehören auch staatliche Mittel aus Förderprogrammen, etwa vergünstigte KfW-Kredite. Im Rahmen der Beschlussvorbereitungs- und vollzugspflicht stellt sich die Frage, welche Pflichten die WEG-Verwaltung in diesem Zusammenhang treffen. Zu denken sind etwa an Hinweispflichten auf Förderprogramme und -bedingungen, die Antragstellung oder die begleitende Durchführung von vorbereitenden Maßnahmen (etwa hydraulischer Abgleich).
Das Seminar zeigt die wichtigsten Rechte und Pflichten der WEG-Verwaltung bei der Beantragung von Fördermitteln auf und gibt anhand einer Reihe von praktischen Fällen wertvolle Tipps zur Vermeidung von Fehlern und zur Reduzierung des Haftungsrisikos.
Inhalte
- Finanzierungsinstrumente in der GdWE
- Grundlagen zu Fördermitteln
- Pflichtenkatalog der Verwaltung bei der Beschlussvorbereitung
- Hinweis- und Beratungspflichten?
- Fassung und Durchführung eines „Fördermittel-Abruf-Beschlusses“
- Haftungsfragen, Schadensersatzpflicht
Referent:
RiAG Barry Sankol, Richter am Amtsgericht Hamburg-St. Georg
Preise
Verbandsmitglieder (VDIV) € 85,00 zzgl. gesetzlicher MwSt.
Nichtmitglieder/Sonstige € 140,00 zzgl. gesetzlicher MwSt.
Auszubildende von Mitgliedsunternehmen kostenfrei.
Das Ausbildungsverhältnis ist mit einer Fotokopie des Ausbildungsvertrages zu belegen.
Vergünstigungen für Mitgliedsunternehmen
Anrechnung von Bildungsgutscheinen
Bonus Fortbildungszertifikat Kalenderjahr 2026 = 10 Punkte.
Weiterbildungsnachweis
bis zu 2,0 Netto-Zeitstunden
Weiterbildung wird nach § 34c Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b Abs. 1 MaBV für Wohnimmobilienverwalter anerkannt
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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